Königswahl

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Königswahl

Wenn ein König stirbt, abdankt oder dessen Amtszeit endet, muss eine Königswahl durch den Hohen Rat einberufen werden. Hierbei werden die nächsten drei Königskandidaten zur Wahl gestellt. Jeder Graf ist ein Königskandidat, es sei denn, er zieht sich aus der Kandidatur zurück oder wird vom Obersten Richter mit Absprache mit dem Kaiserlichen Abgesandten aus dieser gestrichen. Die Reihenfolge der Königskandidaten wird hierbei nach der längsten Zeit, in dem der Graf kein König war, sortiert (beginnend ab Ernennung zum Grafen).