Freiherr/Freiherrin

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Freiherr / Freiherrin

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Freiherren gelten zu den reichsten Bewohnern des Landes und sind daher auf der ersten Stufe des Adels anzusehen. Sie sind dadurch gleichgestellt mit dem Ritter, jedoch erhalten sie den Rang nicht durch gute Taten, sondern durch einen gut gefüllten Geldbeutel, mit welchem jene sich eine Residenz außerhalb der Stadt kauften.