Freiherr/Freiherrin
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Freiherren gelten als die reichsten Bewohner des Landes und sind daher auf der ersten Stufe des Adels anzusehen. Sie sind dadurch gleichgestellt mit dem Ritter, jedoch erhielt er/sie seinen Rang nicht durch gute Taten, sondern durch einen gut gefüllten Geldbeutel, mit welchem er/sie sich eine Residenz außerhalb der Stadt kaufte.