Königswahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn ein [[König]] stirbt oder abdankt, so kann dieser in seinem Testament einen Nachfolger vorschlagen. Über diesen Nachfolger wird dann im [[Hohen Rat]] abgestimmt. Stimmt der Rat dem vom König vorgeschlagenen Nachfolger zu, so wird dieser mit sofortiger Wirkung König und wird schnellstmöglich gekrönt.</br>
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Wenn ein [[König]] stirbt, abdankt oder dessen [[Amtszeit]] endet, muss eine Königswahl durch den [[Hohen Rat]] einberufen werden. Hierbei werden die nächsten drei Königskandidaten zur Wahl gestellt. Jeder Graf ist ein Königskandidat, es sei denn, er zieht sich aus der Kandidatur zurück oder wird vom Obersten Richter mit Absprache mit dem Kaiserlichen Abgesandten aus dieser gestrichen. Die Reihenfolge der Königskandidaten wird hierbei nach der längsten Zeit, in dem der Graf kein König war, sortiert (beginnend ab Ernennung zum Grafen).
Scheitert die Abstimmung jedoch, geht es in den Wahlprozess über. Zu diesem kommt es auch sofort, also ohne die Berücksichtigung des Nachfolgers, wenn der König per [[Misstrauensvotum]] abgesetzt wird. Bei diesem Wahlprozess dürfen sich alle Adligen ab dem Rang des [[Graf]]en wählen lassen, allerdings auch adlige [[Institutionsleiter]], sollten diese zum Beispiel nur [[Baron]] sein. Der [[Hohe Rat]] stimmt dann über die Kandidaten ab. Der Gewinner wird der nächste König.
 
 
 
 
 
Sollte kein Bewohner, der sich zur Wahl stellen darf, König werden wollen, so wird der [[Kaiser]] einen fremden [[König]] ausrufen, der aus einem fernen Land kommt, welcher das Reich vorübergehend verwaltet. Sollte ein würdiger Kandidat in Sicht sein, wird eine neue Königswahl ausgerufen.
 

Aktuelle Version vom 2. November 2024, 21:43 Uhr

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Königswahl

Wenn ein König stirbt, abdankt oder dessen Amtszeit endet, muss eine Königswahl durch den Hohen Rat einberufen werden. Hierbei werden die nächsten drei Königskandidaten zur Wahl gestellt. Jeder Graf ist ein Königskandidat, es sei denn, er zieht sich aus der Kandidatur zurück oder wird vom Obersten Richter mit Absprache mit dem Kaiserlichen Abgesandten aus dieser gestrichen. Die Reihenfolge der Königskandidaten wird hierbei nach der längsten Zeit, in dem der Graf kein König war, sortiert (beginnend ab Ernennung zum Grafen).