Freiherr/Freiherrin: Unterschied zwischen den Versionen

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Freiherren gelten als die reichsten Bewohner des Landes und sind daher auf der ersten Stufe des Adels anzusehen. Sie sind dadurch gleichgestellt mit dem [[Ritter]], jedoch erhielt er/sie seinen Rang nicht durch gute Taten, sondern durch einen gut gefüllten Geldbeutel, mit welchem er/sie sich eine Residenz außerhalb der Stadt kaufte.
 
Freiherren gelten als die reichsten Bewohner des Landes und sind daher auf der ersten Stufe des Adels anzusehen. Sie sind dadurch gleichgestellt mit dem [[Ritter]], jedoch erhielt er/sie seinen Rang nicht durch gute Taten, sondern durch einen gut gefüllten Geldbeutel, mit welchem er/sie sich eine Residenz außerhalb der Stadt kaufte.

Version vom 24. Juli 2022, 09:01 Uhr

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Freiherr / Freiherrin

Freiherren gelten als die reichsten Bewohner des Landes und sind daher auf der ersten Stufe des Adels anzusehen. Sie sind dadurch gleichgestellt mit dem Ritter, jedoch erhielt er/sie seinen Rang nicht durch gute Taten, sondern durch einen gut gefüllten Geldbeutel, mit welchem er/sie sich eine Residenz außerhalb der Stadt kaufte.