Hoher Rat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Hohe Rat besteht aus jeglichen [[Graf]]en, [[Institutionsleiter]]n und [[Richter]]n.<br/> | Der Hohe Rat besteht aus jeglichen [[Graf]]en, [[Institutionsleiter]]n und [[Richter]]n.<br/> |
Version vom 24. Juli 2022, 08:56 Uhr
Der Hohe Rat besteht aus jeglichen Grafen, Institutionsleitern und Richtern.
Jedes Mitglied des Hohen Rates ist gleichberechtig, somit hat jeder nur eine Stimme. Diese Stimme kommt bei einem Misstrauensvotum oder einer Königswahl zum Einsatz.
Somit hegen die Mitglieder hohen Einfluss und Macht, weshalb jeder König sie hinter sich haben sollte.
Sollte ein Mitglied in kriminelle Machenschaft verwickelt sein oder sich schlichtweg falsch benehmen, so kann dieser für die aktuelle Sitzung aus dem Hohen Rat geschmissen werden, wenn dem alle Anwesenden zustimmen. Sollte eine Verbannung aus dem Hohen Rat für längere Zeit in Betracht bezogen werden, so muss sich der König mit dieser begründeten Bitte an den Kaiser wenden.
Liste der Personen im Hohen Rat: