Hoher Rat: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Evaristus II.|Evaristus II. Hüter des Konzils der ewigen Güte und Großinquisitor]] - [[Erzvikar]] '''(('''Schokolade02'''))'''
 
* [[Evaristus II.|Evaristus II. Hüter des Konzils der ewigen Güte und Großinquisitor]] - [[Erzvikar]] '''(('''Schokolade02'''))'''

Version vom 21. Dezember 2024, 23:35 Uhr

Kaiserwiki.png
Der Hohe Rat


Der Hohe Rat besteht aus jeglichen Grafen, Institutionsleitern und dem Obersten Richter.
Jedes Mitglied des Hohen Rates ist bei der Königswahl oder bei einem Misstrauensvotum gleichberechtig, somit hat jeder nur eine Stimme.
Bei anderweitigen Entscheidungen besitzt jedes Mitglied des Hohen Rates eine Stimme und der König zusätzlich ein Viertel der restlichen Stimmen. Da der König nur ein gewählter Repräsentat ist, müssen wichtige Entscheidungen im Hohen Rat beschlossen werden. Somit hegen die Mitglieder hohen Einfluss und Macht, weshalb jeder König sie hinter sich haben sollte.

Sollte ein Mitglied in kriminelle Machenschaft verwickelt sein oder sich schlichtweg falsch benehmen, so kann dieser für die aktuelle Sitzung aus dem Hohen Rat geschmissen werden, wenn dem alle Anwesenden zustimmen. Sollte eine Verbannung aus dem Hohen Rat für längere Zeit in Betracht bezogen werden, so muss sich der König mit dieser begründeten Bitte an den Kaiser wenden.


Mitglieder des Hohen Rates