Königswahl: Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn ein [[König]] stirbt oder abdankt, so kann dieser in seinem Testament einen Nachfolger vorschlagen. Über diesen Nachfolger wird dann im [[Hohen Rat]] abgestimmt. Stimmt der Rat dem vom König vorgeschlagenen Nachfolger zu, so wird dieser mit sofortiger Wirkung König und wird schnellstmöglich gekrönt.</br> | Wenn ein [[König]] stirbt oder abdankt, so kann dieser in seinem Testament einen Nachfolger vorschlagen. Über diesen Nachfolger wird dann im [[Hohen Rat]] abgestimmt. Stimmt der Rat dem vom König vorgeschlagenen Nachfolger zu, so wird dieser mit sofortiger Wirkung König und wird schnellstmöglich gekrönt.</br> | ||
− | Scheitert die Abstimmung jedoch, geht es in den Wahlprozess über. Zu diesem kommt es auch sofort, also ohne die Berücksichtigung des Nachfolgers, wenn der König per [[Misstrauensvotum]] abgesetzt wird. Bei diesem Wahlprozess dürfen sich alle Adligen ab dem Rang des [[Graf]]en wählen lassen, allerdings auch adlige [[Institutionsleiter]] | + | Scheitert die Abstimmung jedoch, geht es in den Wahlprozess über. Zu diesem kommt es auch sofort, also ohne die Berücksichtigung des Nachfolgers, wenn der König per [[Misstrauensvotum]] abgesetzt wird. Bei diesem Wahlprozess dürfen sich alle Adligen ab dem Rang des [[Graf]]en wählen lassen, allerdings auch adlige [[Institutionsleiter]], sollten diese zum Beispiel nur [[Baron]] sein. Der [[Hohe Rat]] stimmt dann über die Kandidaten ab. Der Gewinner wird der nächste König. |
Sollte kein Bewohner, der sich zur Wahl stellen darf, König werden wollen, so wird der [[Kaiser]] einen fremden [[König]] ausrufen, der aus einem fernen Land kommt, welcher das Reich vorübergehend verwaltet. Sollte ein würdiger Kandidat in Sicht sein, wird eine neue Königswahl ausgerufen. | Sollte kein Bewohner, der sich zur Wahl stellen darf, König werden wollen, so wird der [[Kaiser]] einen fremden [[König]] ausrufen, der aus einem fernen Land kommt, welcher das Reich vorübergehend verwaltet. Sollte ein würdiger Kandidat in Sicht sein, wird eine neue Königswahl ausgerufen. |
Version vom 15. November 2022, 20:19 Uhr
Wenn ein König stirbt oder abdankt, so kann dieser in seinem Testament einen Nachfolger vorschlagen. Über diesen Nachfolger wird dann im Hohen Rat abgestimmt. Stimmt der Rat dem vom König vorgeschlagenen Nachfolger zu, so wird dieser mit sofortiger Wirkung König und wird schnellstmöglich gekrönt.
Scheitert die Abstimmung jedoch, geht es in den Wahlprozess über. Zu diesem kommt es auch sofort, also ohne die Berücksichtigung des Nachfolgers, wenn der König per Misstrauensvotum abgesetzt wird. Bei diesem Wahlprozess dürfen sich alle Adligen ab dem Rang des Grafen wählen lassen, allerdings auch adlige Institutionsleiter, sollten diese zum Beispiel nur Baron sein. Der Hohe Rat stimmt dann über die Kandidaten ab. Der Gewinner wird der nächste König.
Sollte kein Bewohner, der sich zur Wahl stellen darf, König werden wollen, so wird der Kaiser einen fremden König ausrufen, der aus einem fernen Land kommt, welcher das Reich vorübergehend verwaltet. Sollte ein würdiger Kandidat in Sicht sein, wird eine neue Königswahl ausgerufen.