Freiherr/Freiherrin: Unterschied zwischen den Versionen

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Freiherren gelten als die reichsten Bewohner des Landes und sind daher auf der ersten Stufe des Adels anzusehen. Sie sind dadurch gleichgestellt mit dem [[Ritter]], jedoch erhielt er/sie seinen Rang nicht durch gute Taten, sondern durch einen gut gefüllten Geldbeutel, mit welchem er/sie sich eine Residenz außerhalb der Stadt kaufte.
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Freiherren gelten zu den reichsten Bewohnern des Landes und sind daher auf der ersten Stufe des Adels anzusehen. Sie sind dadurch gleichgestellt mit dem [[Ritter]], jedoch erhalten sie den Rang nicht durch gute Taten, sondern durch einen gut gefüllten Geldbeutel, mit welchem jene sich eine Residenz außerhalb der Stadt kauften.

Version vom 27. Juli 2022, 14:46 Uhr

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Freiherr / Freiherrin

Freiherren gelten zu den reichsten Bewohnern des Landes und sind daher auf der ersten Stufe des Adels anzusehen. Sie sind dadurch gleichgestellt mit dem Ritter, jedoch erhalten sie den Rang nicht durch gute Taten, sondern durch einen gut gefüllten Geldbeutel, mit welchem jene sich eine Residenz außerhalb der Stadt kauften.