Bürgermeister/Bürgermeisterin

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Bürgermeister/Bürgermeisterin

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Allgemeines

Der wichtigste Bürgermeister und somit auch der einflussreichste, ist der Bürgermeister der Hauptstadt. Dieser repräsentiert die Anliegen der Bürger der Hauptstadt und hat somit auch eine Stimme im Hohen Rat, sollte es die Hauptstadt direkt betreffen. Ansonsten hat er kein Mitspracherecht im Hohen Rat.

Derzeitiger Bürgermeister/Bürgermeisterin:

Keine Vorhanden

Aufgaben eines Bürgermeisters/Bürgermeisterin:

  • Repräsentation der Bewohner im Hohen Rat (nur für den Bürgermeister der Hauptstadt)
  • Bürgerinteressen sammeln und dem Stadtherr vorlegen
  • Neue Gebäude vorschlagen
  • Feste Veranstalten

Sold

Der Bürgermeister der Hauptstadt erhält ebenso wie der Richter einen festen Sold. Bürgermeister von anderen Städten stehen unter der Verantwortung des Grafen, weshalb dieser über eine Entlohnung entscheiden darf.

Vorraussetzungen:

  • Gefestigter Bürger in der entsprechenden Stadt
  • Keine Straftaten begangen
  • Unterstützung der Bürger
  • Engagement