Bürger/Bürgerin

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Bürger / Bürgerin

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Als frisch gebackener Bürger hat man sich soeben die Bürgerlizenz gekauft. Man befindet sich allerdings noch in seinem Hause im Elendsviertel. Als Bürger steht es einem zu, sich einer Institution anzuschließen, sich ein Bürger-Grundstück zu kaufen und einen Beruf zu erlernen. Dennoch ist der erste Schritt, den viele Bürger unternehmen, aus dem Elendsviertel zu ziehen und sich ein besseres Grundstück zu kaufen. Denn mit einem solchen steigt auch unweigerlich die Chance, in eine Institution aufgenommen zu werden oder einen guten Meister durch die Schatzmeisterei zu finden.

Mit dem Rang Bürger darf man ein Bürgergrundstück pro Stadt besitzen. Mit diesem Rang besitzt man in der Gesellschaft ein durchschnittliches Ansehen, welches auch innerhalb des Bürgertums variieren kann. Ein Bürger mit Sitz im Elendsviertel ist eher weniger Angesehen als ein reicher Bürger, welcher auf dem besten Weg Patrizier zu werden ist. Die meisten Bürger werden vom Adel geschätzt, da diese als Institutions-Mitglied oder Arbeiter eine entscheidende Stütze der Gesellschaft sind. Man sollte aber nicht erwarten, dass die Adligen einem das zugestehen. Eine angemessene Verbeugung ist daher auch als Bürger noch empfehlenswert.

Aufstieg zu Patrizier/Patrizierin:

Es sei festgesetzt, dass ein jener Bürger, der auf den Rang eines Patriziers aufzusteigen vermag, sich im vornherein einer Bonitätsprüfung unterziehen muss.

Zum Erfüllen besagter Prüfung sind folgende Punkte vorzuweisen:

  • Besitz eines Bürgergrundstücks
  • Einen Beruf des Meisterranges
  • Ein Vermögen von mindestens 128 Säcken voll Oren
  • Vom Vermögen der 128 Säcke voll Oren, werden 32 Säcke voll Oren für den Kauf des Ranges abgezogen. Die restlichen 96 Säcke voll Oren, werden sicher in der Königlichen Schatzmeisterei verwahrt. Diese werden dann für den Kauf eines Patriziergrundstückes verwendet, oder für das Freiherrenanwesen samt Titel
  • Keinen laufenden Kredit bei der Schatzmeisterei

Kann jener Bürger diese Punkte der Schatzmeisterei vorweisen, so kann er sich fortan nach Bezahlung, von 32 Säcken voll Oren, Patrizier nennen.

Verlust des Ranges:

((Der Rang des Bürgers kann durch Inaktivität nicht verloren werden. Lediglich das Grundstück kann nach gewisser Zeit geräumt werden.))

Verlust aufgrund schwerer Straftaten durch das Gericht.