Misstrauensvotum
Das Misstrauensvotum kann nur stattfinden, wenn es durch einen fehlenden Nachfolger keine begrenzte Amtszeit gibt. Dann kann dieses nach 6 Monaten einberufen werden. Dabei müssen 75% des Hohen Rates diesem zustimmen. Sollte die Amtszeit begrenzt sein und es regelmäßige Wahlen gibt, so kann kein Misstrauensvotum stattfinden. Lediglich der Oberste Richter könnte durch eine Verurteilung bewirken, dass der Kaiser den König vorzeitig absetzt.