Institutionsleiter
Version vom 26. September 2021, 19:07 Uhr von Berno (Diskussion | Beiträge)
Institutionsleiter sind die Oberhäupter der jweiligen Institution, welches dort alle Aufgaben und Pflichten leiten und verwalten.
Für den Klerus ist der/die Erzvikar/Erzvikarin, für die Stadtwache ist der/die [[]] und für die Schatzmeisterei ist der/die [[]] das Oberhaupt der jeweiligen Institution.