Berufetesttest
Inhaltsverzeichnis
Berufsregister
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Erfinder-Gesellen
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Erfinder-Meister
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Lehrberechtigte-Erfindermeister
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Berufsstufen und Herstellbares
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Erfinderlehrling
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Erfindergeselle
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Erfindermeister
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(( * Custom-Rezept ))
Berufsstufen:
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Erfinderlehrling
Der Weg zum Lehrling: Wer den Weg des Erfinder beschreiten will, muss bei der Königlichen Schatzmeisterei vorstellig werden. Folgende Dinge sind mitzubringen:
Mit dem Erhalt der Berufslizenz gilt man fortan als Lehrling des Erfinderhandwerks und ist dazu ermächtigt, die Lehrlingswaren eines Bogners herzustellen. Rechte und Aufgaben des Lehrlings:
Einschränkungen:
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Erfindergeselle
Der Weg zum Gesellen: Nicht jeder, der das Erfinderhandwerk erlernt, strebt nach dem Titel eines Gesellen. Jene jedoch, die ihr Können unter Beweis stellen und in die Reihen der anerkannten Handwerker aufgenommen werden wollen, dürfen in die Lehre gehen. Die Lehre erfolgt dabei wahlweise unter Anleitung eines Erfindermeisters oder durch eigenständiges Studium eines Lehrbuches. Der Lehrling hat sich selbst um die Ausbildung bei einem Erfindermeister zu kümmern. Mindestens 3 Wochen nach dem Datum, welches in der Berufslizenz unter Lehrling eingetragen ist, darf der Lehrling die Prüfung zum Gesellen ablegen. Nachdem man einen Termin zur Prüfung mit der Königlichen Schatzmeisterei gemacht hat, ist am Tag der Prüfung folgendes mitzubringen:
Misslingt die Prüfung, behält die Königliche Schatzmeisterei 3 Säcke voll Oren als Ausgleich ein. Bei einem erneutem Prüfungsversuch ist die Gebühr erneut vollständig zu zahlen. Wer die Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt hat, bekommt einen Eintrag in seine Berufslizenz, wird von der Königlichen Schatzmeisterei in die öffentlichen Berufsregister aufgenommen und darf sich Erfindergeselle nennen. Rechte und Aufgaben des Gesellen:
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Erfindermeister
Der Weg zum Meister: Ein Erfindergeselle, der sein Können weiter vervollkommnen möchte, kann sich mit der Meisteraufgabe zum Meister aufschwingen. Eine weitere Lehre ist hierfür nicht vorgesehen. Allein die Qualität und Vollständigkeit seiner Arbeit entscheiden über seinen Aufstieg. Der Geselle kann die Meisteraufgabe jederzeit bei der Königlichen Schatzmeisterei an sich nehmen. Die Abgabe der Meisteraufgabe ist jedoch erst nach einer Frist von mindestens zwei Monaten nach bestandener Gesellenprüfung zulässig. Voraussetzungen für den Meistertitel: Um den Meistertitel zu erhalten, muss der Geselle folgendes vorweisen können:
Die Schatzmeisterei prüft die abgegebenen Waren gemeinsam mit einem Meister des Berufes. Wenn die Qualität und Vollständigkeit stimmen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Geselle seinen Meistertitel und gilt fortan als Erfindermeister. Rechte und Aufgaben des Meisters:
Lehrberechtigter Erfindermeister
Möchte der Meister nun selber Lehrlinge lehren, so kann er sich bei der Schatzmeisterei dafür bewerben, in die Liste der Lehrberechtigten Meister aufgenommen zu werden. Dann können auch ihm kommende Lehrlinge zugewiesen werden, welchen er dann seine Erfahrungen und Vorgehensweisen des Berufes lehren kann, wie es in den Vorstufen bereits beschrieben wurde. Für diese Ausbildung erhält der Meister einen Teil der Berufsanzahlung, nach Bestandener Prüfung, von der Schatzmeisterei. |
((Custom-Rezepte))
Lehrling
| Braustand: | minderwertiges Runenbuch: |
|---|---|
| Material Eisenbarren, Eisenstab, Eisenklumpen und Lohenrute |
Material Papier, Leder und Lapislazuli |
Geselle
| Namensschild: | Runenbuch: | hochwertiges Runenbuch: |
|---|---|---|
| Material Leder und Faden |
Material Papier, Leder und Lapislazuli |
Material Papier, Leder, Lapislazuli und Heiliges Wasser |
Meister
Keine Custom-Rezepte