Landwirtschaftsrichtlinien
Version vom 13. Mai 2023, 19:41 Uhr von Land-von-Aran (Diskussion | Beiträge)
- Das Pflanzen von Bäumen auf Grundstücken, die dem Zweck dienen, abgeholzt zu werden, ist untersagt. Diese sollten nur zur Dekoration gepflanzt werden und bestenfalls nicht aus dem Grundstück herausragen.
- Um sich selbst zu ernähren, erlauben wir es, bis zu 10 Blöcken an Landwirtschaftsfläche auf Grundstücken zu verwenden. Diese sollen oberirdisch und an der frischen Luft sein. Dekofelder sind gestattet, dürfen aber nicht zum Farmen benutzt werden.
- Bäume müssen komplett gefällt werden. Sollte man keine Rechte zum kompletten Fällen eines Baumes haben, ist dies dem Serverteam per /hilfe zu melden.
- Massentierhaltung von Tieren ist verboten. Jedes Tier, ob klein oder groß, soll eine Mindestanzahl von 4 Blöcken an Platz haben. (Vorsicht! Dies ist die Mindestanzahl. Die geltenden Gesetze können sich unterscheiden.)
Zu den 10 Blöcken Landwirtschaftsfläche zählen:
- Weizen - Kartoffeln - Karotten - Rote Beete - Netherwarze - Kaktus - Zuckerrohr - Kakaobohne - Melone - Kürbis
Pflanzen welche nicht zur Landwirtschaftsfläche zählen: Hinweis: Diese können auch ein Limit beinhalten.
- Süßbeeren - Leuchtbeeren - Bambus max. Platzierung 2 - Ranken - Tropfblatt - Meeresgurken - kleine Pilze - Seetang - Trauerranke max. Platzierung 1 - Zwirbelranke max. Platzierung 1 (Trauerranken und Zwirbelranken welche als Deko dienen, müssen mit einer Schere abgeschnitten werden um nicht weiter zu wachsen)
Auf dem Grundstück farmen verboten:
- Bäume - Riesenpilze - Moos