Institutionsleiter
Version vom 24. Juli 2022, 14:35 Uhr von Land-von-Aran (Diskussion | Beiträge)
Institutionsleiter sind die Oberhäupter der jeweiligen Institution, welches dort alle Aufgaben und Pflichten leiten und verwalten.
Für den Klerus ist der/die Erzvikar/Erzvikarin, für die Stadtwache ist der/die Hauptmann/Hauptfrau und für die Schatzmeisterei ist der/die Münzmeister/Münzmeisterin das Oberhaupt der jeweiligen Institution.