Berufetesttest

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Gelehrter

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Berufsregister

Gelehrten-Gesellen

Name ((Minecraft-Name))
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Gelehrten-Meister

Name ((Minecraft-Name))
Samael Ostrem ((Marimalin))
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Lehrberechtigte-Gelehrtenmeister

Name ((Minecraft-Name))
Samael Ostrem ((Marimalin))
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Berufsstufen und Herstellbares

Gelehrtenlehrling
  • Diamantwerkzeuge
  • ~Verzauberungen von Mystiker-Büchern auf Eisenwerkzeuge
Gelehrtengeselle
  • Netheritwerkzeuge
  • ~Verzauberung von Mystiker-Büchern auf alle Werkzeuge
  • Auslandsverkäufe
Gelehrtenmeister
  • ((Geringere Abklingzeit für Berufsbezogene Custom-Items))
  • Mehr Auslandsverkäufe

(( * Custom-Rezept ))

Berufsstufen:

Gelehrtenlehrling
  • Berufsanzahlung: 7 Gold block schraeg.jpg

Der Weg zum Lehrling:

Wer den Weg des Gelehrten beschreiten will, muss bei der Königlichen Schatzmeisterei vorstellig werden. Folgende Dinge sind mitzubringen:

  • Bürgerlizenz
  • Berufsanzahlung

Mit dem Erhalt der Berufslizenz gilt man fortan als Lehrling des Gelehrtenhandwerks und ist dazu ermächtigt, die Lehrlingswaren eines Bogners herzustellen.

Rechte und Aufgaben des Lehrlings:

  • Der Lehrling darf seinen Lebensunterhalt mit seiner Arbeit verdienen.
  • Der Lehrling darf sein Können im Gelehrtenhandwerk entwickeln und festigen.
  • Der Lehrling darf seinen Meister aus den oben genannten Lehrberechtigten selbst auswählen.
  • Der Lehrling darf 3 Wochen nach Erhalt des Lehrlingsstandes die Prüfung zum Gesellen ablegen.

Einschränkungen:

  • Der Lehrling darf sich nicht als etwas anderes bezeichnen, als das er ist.
  • Der Lehrling ist nicht dazu befähigt, Auslandsverkäufe über die Königliche Schatzmeisterei abzuwickeln.
  • Der Lehrling hat kein Anrecht auf eine eigene Berufsstätte.
  • Der Lehrling wird nicht in das öffentliche Berufsregister eingetragen.


Gelehrtengeselle
  • Prüfungsgebühr: 10 Gold block schraeg.jpg

Der Weg zum Gesellen:

Nicht jeder, der das Gelehrtenhandwerk erlernt, strebt nach dem Titel eines Gesellen.

Jene jedoch, die ihr Können unter Beweis stellen und in die Reihen der anerkannten Handwerker aufgenommen werden wollen, dürfen in die Lehre gehen. Die Lehre erfolgt dabei wahlweise unter Anleitung eines Gelehrtenmeisters oder durch eigenständiges Studium eines Lehrbuches.

Der Lehrling hat sich selbst um die Ausbildung bei einem Gelehrtenmeister zu kümmern.

Mindestens 3 Wochen nach dem Datum, welches in der Berufslizenz unter Lehrling eingetragen ist, darf der Lehrling die Prüfung zum Gesellen ablegen.

Nachdem man einen Termin zur Prüfung mit der Königlichen Schatzmeisterei gemacht hat, ist am Tag der Prüfung folgendes mitzubringen:

  • Die Bürgerlizenz
  • Die Berufslizenz
  • Die Prüfungsgebühr
  • Genug Material, um die Lehrlingswaren mehrmals herstellen zu können.
  • Folgende Waren als Nachweis seines eigenen Könnens:
  • 8 Diamantspitzhacken
  • 7 Diamantäxte
  • 7 Diamantharken
  • 8 Diamantschaufeln
  • 1 Verzaubertes Eisenwerkzeug
  • Die Waren werden von der Schatzmeisterei einbehalten und sollen idealerweise bereits vor dem Prüfungstermin an einem zuvor mit der Schatzmeisterei abgestimmten Ort abgegeben werden.

Misslingt die Prüfung, behält die Königliche Schatzmeisterei 3 Säcke voll Oren als Ausgleich ein. Bei einem erneutem Prüfungsversuch ist die Gebühr erneut vollständig zu zahlen.

Wer die Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt hat, bekommt einen Eintrag in seine Berufslizenz, wird von der Königlichen Schatzmeisterei in die öffentlichen Berufsregister aufgenommen und darf sich Gelehrtengeselle nennen.

Rechte und Aufgaben des Gesellen:

  • Herstellung sämtlicher Waren seines Handwerks.
  • Auslandsverkäufe im Auftrag der Schatzmeisterei.
  • Der Geselle darf die Meisteraufgabe jederzeit abholen.
  • Der Geselle darf die Meisteraufgabe erst 2 Monate nach bestandener Gesellenprüfung abgeben.
Gelehrtenmeister
  • Meistergebühr: 5 Gold block schraeg.jpg

Der Weg zum Meister:

Ein Gelehrtengeselle, der sein Können weiter vervollkommnen möchte, kann sich mit der Meisteraufgabe zum Meister aufschwingen. Eine weitere Lehre ist hierfür nicht vorgesehen. Allein die Qualität und Vollständigkeit seiner Arbeit entscheiden über seinen Aufstieg.

Der Geselle kann die Meisteraufgabe jederzeit bei der Königlichen Schatzmeisterei an sich nehmen. Die Abgabe der Meisteraufgabe ist jedoch erst nach einer Frist von mindestens zwei Monaten nach bestandener Gesellenprüfung zulässig.

Voraussetzungen für den Meistertitel:

Um den Meistertitel zu erhalten, muss der Geselle folgendes vorweisen können:

  • Bürgerlizenz
  • Berufslizenz
  • Zahlung der Meistergebühr
  • Eine ausgebaute Berufsstätte oder Berufswerkstatt auf eigenem Grundstück
  • Die vollständigen Waren der Meisteraufgabe

Die Schatzmeisterei prüft die abgegebenen Waren gemeinsam mit einem Meister des Berufes. Wenn die Qualität und Vollständigkeit stimmen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Geselle seinen Meistertitel und gilt fortan als Gelehrtenmeister.

Rechte und Aufgaben des Meisters:

  • Der Meister darf Prüfungen begleiten und Meisteraufgaben bewerten. Dafür gibt es eine Entlohnung von einem Sack voll Oren.
  • Der Meister darf im Namen seiner Zunft auftreten.
  • Der Meister darf innerhalb seiner Zunft als Zunftmeister gewählt werden.
  • Der Meister darf mehr Auslandsverkäufe über die Schatzmeisterei tätigen.
  • Der Meister darf einen Handwerksladen innerhalb seiner Betriebsstätte oder seines Grundstückes mit Berufswerkstatt betreiben.

Lehrberechtigter Gelehrtenmeister

Möchte der Meister nun selber Lehrlinge lehren, so kann er sich bei der Schatzmeisterei dafür bewerben, in die Liste der Lehrberechtigten Meister aufgenommen zu werden. Dann können auch ihm kommende Lehrlinge zugewiesen werden, welchen er dann seine Erfahrungen und Vorgehensweisen des Berufes lehren kann, wie es in den Vorstufen bereits beschrieben wurde. Für diese Ausbildung erhält der Meister einen Teil der Berufsanzahlung, nach Bestandener Prüfung, von der Schatzmeisterei.

((Custom-Rezepte))

Lehrling

Keine Custom-Rezepte


Geselle

Keine Custom-Rezepte


Meister

Keine Custom-Rezepte


((Weitere Informationen))