Schneider
← Zurück zur Berufsübersicht
Berufsregister
|
Schneidergesellen
| | |
|
- | --------------- |
|
| ((Platzhalter)) |
|
| |
|
| ((Platzhalter)) |
|
| |
|
|
Schneidermeister
| | |
|
- | --------------- |
|
| ((ww9999)) |
|
| |
|
| ((Platzhalter)) |
|
| |
|
|
Ausbildende Meister
| | |
|
- | --------------- |
|
| ((ww9999)) |
|
| |
|
| ((Platzhalter)) |
|
| |
|
| |
---
Berufsstufen
(* = Custom-Rezept)
---
Ausbildung
Lehrling
- Kosten: 5 SvO
- Prüfungsgebühr: 7 SvO
Die Anmeldung erfolgt bei der Königlichen Schatzmeisterei.
Die Ausbildung kann auf zwei Arten erfolgen:
• Mit Meister
Persönliche Einweisung, Vorführung und Prüfung durch einen Schneidermeister.
• Mit Ausbildungsbuch
Selbstständiges Erlernen anhand bereitgestellter Unterlagen.
Unabhängig vom Weg gilt:
Alle benötigten Materialien müssen zu Beginn vollständig mitgebracht werden.
Die hergestellten Gegenstände werden einbehalten.
Materialien:
- 4 Stöcke
- 56 Wolle
- 36 Faden
- 4 Schleimbälle
- 4 Farbstoffe
Prüfung:
Nach frühestens 7 Tagen möglich.
Nicht bestandene Prüfungen behalten einen Teil der Gebühr ein.
Nach Bestehen:
Freischaltung der Gesellenstufe.
---
Geselle
- Kosten: 4 SvO
- Prüfungsgebühr: 4 SvO
Voraussetzung: Lehrlingsabschluss
Die Ausbildung folgt dem gleichen Prinzip wie beim Lehrling, jedoch mit komplexeren Gegenständen.
Materialien:
- 24 Gürteltier-Hornschilder
- 62 Leder
- 8 Faden
- 24 Kaninchenfell
- 8 Farbstoffe
- 2 Runenbücher (über Schatzmeisterei)
Prüfung:
Frühestens nach 3 Wochen möglich.
Nach Bestehen:
Zugang zur Meisterprüfung nach 5 Wochen.
---
Meister
Die Meisterstufe erfolgt über eine einmalige Abgabeaufgabe.
Ablauf:
1. Materialliste bei der Schatzmeisterei erhalten
2. Gegenstände herstellen
3. Abgabe im Stadtlager
4. Prüfung durch Meister & Verwaltung
Bei Erfolg wird der Titel Schneidermeister verliehen.
---
Custom-Rezepte
Lehrling
|
|
|
|
|
|
---
Geselle
|
|
|
|
|
---
Meister
|
|
|
|
|
---
Weitere Informationen
- Erweiterte Banner können über die Administration beantragt werden.
- Materialien werden entsprechend des Rezeptaufwands berechnet.
|
|
|
|
|
|
|