Freiherren Anwesen: Unterschied zwischen den Versionen

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​Man gelangt in den Stand eines Freiherren durch den Kauf eines Freiherrenanwesens. Dies kostet 224 Stacks Säcke voll Oren plus 32 Säcke voll Oren, wenn es keinen Grafen in der Grafschaft gibt. Sollte es einen Grafen geben, so erhält dieser 64 Säcke voll Oren von dem Kaufpreis. Der Kauf eines Freiherrenanwesens geht mit einer Bewerbung und Vorstellung vor dem König beisammen. Das Anwesen ist etwas größer als ein Patrizieranwesen und erhält 2 Acker und 2 Weiden. Beide sind größentechnisch an den kleinsten Acker und Weiden zu orientieren.
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​Man gelangt in den Stand eines Freiherren durch den Kauf eines Freiherrenanwesens. Dies kostet 224 Säcke voll Oren plus 32 Säcke voll Oren, wenn es keinen Grafen in der Grafschaft gibt. Sollte es einen Grafen geben, so erhält dieser 64 Säcke voll Oren von dem Kaufpreis. Der Kauf eines Freiherrenanwesens geht mit einer Bewerbung und Vorstellung vor dem König beisammen. Das Anwesen ist etwas größer als ein Patrizieranwesen und erhält 2 Acker und 2 Weiden. Beide sind größentechnisch an den kleinsten Acker und Weiden zu orientieren.
  
 
Es ist zu beachten, dass die Preise sich je nach Lage varieren können und dies nur als grober Richtwert gilt.
 
Es ist zu beachten, dass die Preise sich je nach Lage varieren können und dies nur als grober Richtwert gilt.

Version vom 3. November 2024, 16:06 Uhr

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Freiherren Anwesen

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​Man gelangt in den Stand eines Freiherren durch den Kauf eines Freiherrenanwesens. Dies kostet 224 Säcke voll Oren plus 32 Säcke voll Oren, wenn es keinen Grafen in der Grafschaft gibt. Sollte es einen Grafen geben, so erhält dieser 64 Säcke voll Oren von dem Kaufpreis. Der Kauf eines Freiherrenanwesens geht mit einer Bewerbung und Vorstellung vor dem König beisammen. Das Anwesen ist etwas größer als ein Patrizieranwesen und erhält 2 Acker und 2 Weiden. Beide sind größentechnisch an den kleinsten Acker und Weiden zu orientieren.

Es ist zu beachten, dass die Preise sich je nach Lage varieren können und dies nur als grober Richtwert gilt.