Stadtwache: Unterschied zwischen den Versionen
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Höherrangige Stadtwachen sind hauptsächlich für den Schutz des Adels und des Abgesandten zuständig und halten sich wachsam bei Veranstaltungen in der Nähe dieser auf. | Höherrangige Stadtwachen sind hauptsächlich für den Schutz des Adels und des Abgesandten zuständig und halten sich wachsam bei Veranstaltungen in der Nähe dieser auf. |
Version vom 14. Januar 2023, 20:07 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Geschichte der Stadtwache:
Die Stadtwache von Neu-Marissburg ist eines der drei Institutionen auf dem Kontinent Aranea.
Seit der Gründung von Neu-Marissburg, schützte der Klerus, mit einem Stadtwachenregement die königliche Hauptstadt vor Gefahren.
1990 begann der Bau des Stadtwachenkomplexes. Dieser Komplex beinhaltet eine Kaserne, eine Ausbildungsstätte, ein Gefängnis und umschlossen von den Häusern einen Übungsplatz. Der Stadtwachenkomplex wurde 1995 fertiggestellt.
Der letzte Hauptmann ist spurlos verschwunden. So wurde Spencer von Cliffton ((LuciPlays)), auf geheiß des Königs Theobalt von Sonnrot, übergangsweise als Stadtwachenleitung eingesetzt.
Aufgaben der Stadtwache:
Mitglieder der Stadtwache schützen die Bürgerinnen und Bürger in der königlichen Hauptstadt Neu-Marissburg und deren Umland, indem sie die beschlossenen Gesetze durschsetzen. Die Stadtwache patrouilliert vorrangig durch die Stadt um für Recht und Ordnung zu sorgen, sowie das Verhindern von Anschlägen bei Veranstaltungen, indem Wache gehalten wird.
Höherrangige Stadtwachen sind hauptsächlich für den Schutz des Adels und des Abgesandten zuständig und halten sich wachsam bei Veranstaltungen in der Nähe dieser auf.
Aufnahme in die Stadtwache:
Eine Aufname kann erfolgen ab dem Rang Bürger/Bürgerin. Dieser muss für den Dienst straffrei sein. Erwünscht ist eine bereits vorhandene Kampferfahrung, welche aber nicht dringend notwendig ist, da es auch Kampfunterricht geben wird.
Bewerbungen erfolgen vorzugsweise schriftlich. Mündliche Bewerbungen sollten mit dem Hauptmann besprochen werden.
Es gibt eine Anwärterzeit von mindestens 5 Tagen und maximal 2 Wochen.