Stadtwache: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Aufname kann erfolgen ab dem Rang [[Bürger/Bürgerin]]. Diese/r muss für den Dienst straffrei sein '''((''' auch OOCliche Verwarnungen aufgrund von z.B. Diebstahl oder schlimmeren zählen hinzu '''))'''. Erwünscht ist eine bereits vorhandene Kampferfahrung, welche aber nicht dringend notwendig ist, da es auch Kampfunterricht geben wird.
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Eine Aufname kann erfolgen ab dem Rang [[Bürger/Bürgerin]]. Dieser muss für den Dienst straffrei sein. Erwünscht ist eine bereits vorhandene Kampferfahrung, welche aber nicht dringend notwendig ist, da es auch Kampfunterricht geben wird.
  
 
Bewerbungen erfolgen vorzugsweise schriftlich. Mündliche Bewerbungen sollten mit dem Hauptmann besprochen werden.
 
Bewerbungen erfolgen vorzugsweise schriftlich. Mündliche Bewerbungen sollten mit dem Hauptmann besprochen werden.

Version vom 13. Januar 2023, 22:50 Uhr

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Die Stadtwache

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Geschichte der Stadtwache:

Anfangs unter dem Klerus. Spalteten sich mit der Fertigstellung des Stadtwachenkomplexes vom Klerus ab.

Der letzte Hauptmann ist spurlos verschwunden. So wurde Spencer von Cliffton ((LuciPlays)), auf geheiß des Königs Theobalt von Sonnrot, übergangsweise als Stadtwachenleitung eingesetzt.

Aufgaben der Stadtwache:

Mitglieder der Stadtwache schützen die Bürgerinnen und Bürger in der Hauptstadt Neu-Marissburg und deren Umland, indem sie die beschlossenen Gesetze durschsetzen. Aufgaben niederrangiger Stadtwachen sind das Patrouille halten, vorrangig innerhalb der Stadt, sowie das Verhindern von Anschlägen bei Veranstaltungen, indem Wache gehalten wird.

Höherrangige Stadtwachen sind hauptsächlich für den Schutz des Adels und des Abgesandten zuständig und halten sich wachsam bei Veranstaltungen in der Nähe dieser auf.

Aufnahme in die Stadtwache:

Eine Aufname kann erfolgen ab dem Rang Bürger/Bürgerin. Dieser muss für den Dienst straffrei sein. Erwünscht ist eine bereits vorhandene Kampferfahrung, welche aber nicht dringend notwendig ist, da es auch Kampfunterricht geben wird.

Bewerbungen erfolgen vorzugsweise schriftlich. Mündliche Bewerbungen sollten mit dem Hauptmann besprochen werden.

Es gibt eine Anwärterzeit von mindestens 5 Tagen und maximal 2 Wochen.

Ränge der Stadtwache: