Berufetesttest: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | * Bürgerlizenz | ||
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| + | Mit dem Erhalt der Berufslizenz gilt man fortan als Lehrling des Schneiderhandwerks und ist dazu ermächtigt, die Lehrlingswaren eines Schneiders herzustellen. | ||
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| + | Rechte und Aufgaben des Lehrlings: | ||
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| + | * Der Lehrling darf seinen Lebensunterhalt mit seiner Arbeit verdienen. | ||
| + | * Der Lehrling darf sein Können im Schneiderhandwerk entwickeln und festigen. | ||
| + | * Der Lehrling darf seinen Meister aus den oben genannten Lehrberechtigten selbst auswählen. | ||
| + | * Der Lehrling darf 3 Wochen nach Erhalt des Lehrlingsstandes die Prüfung zum Gesellen ablegen. | ||
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| + | '''Einschränkungen:''' | ||
| + | * Der Lehrling darf sich nicht als etwas anderes bezeichnen, als das er ist. | ||
| + | * Der Lehrling ist nicht dazu befähigt, Auslandsverkäufe über die Königliche Schatzmeisterei abzuwickeln. | ||
| + | * Der Lehrling hat kein Anrecht auf eine eigene Berufsstätte. | ||
| + | * Der Lehrling wird nicht in das öffentliche Berufsregister eingetragen. | ||
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| + | <div style="text-align:center;">'''Schneidergeselle'''</div> | ||
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| + | * Prüfungsgebühr: 12 [[Datei:Gold_block_schraeg.jpg|25px]] | ||
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| + | <div style="background-color:#2e2e2e; color:#f0f0f0; border:1px solid #666; padding:6px; margin-top:1em; font-weight:bold; border-radius:4px;"> | ||
| + | Der Weg zum Gesellen: | ||
| + | </div> | ||
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| + | Nicht jeder, der das Schneiderhandwerk erlernt, strebt nach dem Titel eines Gesellen. | ||
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| + | Jene jedoch, die ihr Können unter Beweis stellen und in die Reihen der anerkannten Handwerker aufgenommen werden wollen, dürfen in die Lehre gehen. | ||
| + | Die Lehre erfolgt dabei wahlweise unter Anleitung eines Schneidermeisters oder durch eigenständiges Studium eines Lehrbuches. | ||
| + | |||
| + | Der Lehrling hat sich selbst um die Ausbildung bei einem Schneidermeister zu kümmern. | ||
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| + | Mindestens 3 Wochen nach dem Datum, welches in der Berufslizenz unter Lehrling eingetragen ist, darf der Lehrling die Prüfung zum Gesellen ablegen. | ||
| + | |||
| + | Nachdem man einen Termin zur Prüfung mit der '''Königlichen Schatzmeisterei''' gemacht hat, ist am Tag der Prüfung folgendes mitzubringen: | ||
| + | |||
| + | * Die Bürgerlizenz | ||
| + | * Die Berufslizenz | ||
| + | * Die Prüfungsgebühr | ||
| + | * Genug Material, um die Lehrlingswaren mehrmals herstellen zu können. | ||
| + | * Folgende Waren als Nachweis seines eigenen Könnens: | ||
| + | <div style="border:1px solid #aaa; padding:8px; margin:5px 0 5px 20px; width:fit-content;"> | ||
| + | * 20 weiße Banner | ||
| + | * 10 gefärbte Banner | ||
| + | * darunter mindestens 10 Banner mit Mustern versehen | ||
| + | * 2 Leinen | ||
| + | * 15 Fäden | ||
| + | * 4 Spinnenweben | ||
| + | </div> | ||
| + | |||
| + | '''Misslingt die Prüfung, behält die Königliche Schatzmeisterei 3 Säcke voll Oren als Ausgleich ein. Bei einem erneutem Prüfungsversuch ist die Gebühr erneut vollständig zu zahlen.''' | ||
| + | |||
| + | Wer die Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt hat, bekommt einen Eintrag in seine Berufslizenz, wird von der '''Königlichen Schatzmeisterei''' in die öffentlichen Berufsregister aufgenommen und darf sich Schneidergeselle nennen. | ||
| + | |||
| + | <div style="background-color:#2e2e2e; color:#f0f0f0; border:1px solid #666; padding:6px; margin-top:1em; font-weight:bold; border-radius:4px;"> | ||
| + | Rechte und Aufgaben des Gesellen: | ||
| + | </div> | ||
| + | |||
| + | * Herstellung sämtlicher Waren seines Handwerks. | ||
| + | * Auslandsverkäufe im Auftrag der Schatzmeisterei. | ||
| + | * Der Geselle darf die Meisteraufgabe jederzeit abholen. | ||
| + | * Der Geselle darf die Meisteraufgabe erst 2 Monate nach bestandener Gesellenprüfung abgeben. | ||
| + | |||
| + | '''Einschränkungen:''' | ||
| + | * Der Geselle hat weiterhin kein automatisches Anrecht auf eine eigene Berufsstätte (falls nicht anders geregelt). | ||
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| + | | style="width:0.2%; background-color:#ccc;" | | ||
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| + | | style="width:32%; vertical-align:top; padding-left:15px;" | | ||
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| + | <div style="text-align:center;">'''Schneidermeister'''</div> | ||
| + | * Meistergebühr: 5 [[Datei:Gold_block_schraeg.jpg|25px]] | ||
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| + | <div style="background-color:#2e2e2e; color:#f0f0f0; border:1px solid #666; padding:6px; margin-top:1em; font-weight:bold; border-radius:4px;"> | ||
| + | Der Weg zum Meister: | ||
| + | </div> | ||
| + | |||
| + | Ein Schneidergeselle, der sein Können weiter vervollkommnen möchte, kann sich mit der Meisteraufgabe zum Meister aufschwingen. | ||
| + | Eine weitere Lehre ist hierfür nicht vorgesehen. Allein die Qualität und Vollständigkeit seiner Arbeit entscheiden über seinen Aufstieg. | ||
| + | |||
| + | Es wird eine Meistergebühr bei der Königlichen Schatzmeisterei fällig. | ||
| + | Es wird erwartet, dass der Geselle eine ausgebaute Berufsstätte oder Berufswerkstatt auf seinem Grundstück besitzt, welche von Schatzmeistereimitgliedern überprüft wird. | ||
| + | |||
| + | * Die Meisterabgabe: | ||
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| + | Der Geselle kann die Meisteraufgabe bereits jederzeit bei der '''Königlichen Schatzmeisterei''' an sich nehmen. | ||
| + | Die Abgabe der Meisteraufgabe ist jedoch erst nach einer Frist von mindestens zwei Monaten nach bestandener Gesellenprüfung zulässig. | ||
| + | |||
| + | Dem Gesellen wird eine Liste an Waren auferlegt, welche er in eigener Handarbeit anzufertigen hat. | ||
| + | Sobald alle Waren vollständig und in einwandfreiem Zustand gefertigt wurden, sind diese an dem von der Schatzmeisterei bestimmten Ort abzugeben. | ||
| + | |||
| + | Die Schatzmeisterei prüft die abgegebenen Waren gemeinsam mit einem Meister des Berufes. | ||
| + | Die Gegenstände werden '''einbehalten''' und dienen der Bewertung. Wenn die Qualität und Vollständigkeit stimmen, erhält der Geselle seinen '''Meistertitel''' und gilt fortan als '''Schneidermeister'''. | ||
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| + | <div style="background-color:#2e2e2e; color:#f0f0f0; border:1px solid #666; padding:6px; margin-top:1em; font-weight:bold; border-radius:4px;"> | ||
| + | Rechte und Aufgaben des Meisters: | ||
| + | </div> | ||
| + | |||
| + | * Der Meister darf Lehrlinge ausbilden. | ||
| + | * Der Meister darf Berufsstätten betreiben. | ||
| + | * Der Meister darf Prüfungen begleiten. | ||
| + | * Der Meister darf im Namen des Handwerks auftreten. | ||
| + | * Der Meister darf Meisteraufgaben bewerten. | ||
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=='''Berufsstufen:'''== | =='''Berufsstufen:'''== | ||
Version vom 27. März 2026, 09:01 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Berufsregister
|
Schneider-Gesellen
|
Schneider-Meister
|
Lehrberechtigte-Schneidermeister
|
Berufsstufen und Herstellbares
|
Schneiderlehrling
|
Schneidergeselle
|
Schneidermeister
|
(( * Custom-Rezept ))
Berufsstufen:
|
Schneiderlehrling
Der Weg zum Lehrling: Wer den Weg des Schneiders beschreiten will, muss bei der Königlichen Schatzmeisterei vorstellig werden. Folgende Dinge sind mitzubringen:
Mit dem Erhalt der Berufslizenz gilt man fortan als Lehrling des Schneiderhandwerks und ist dazu ermächtigt, die Lehrlingswaren eines Schneiders herzustellen. Rechte und Aufgaben des Lehrlings:
Einschränkungen:
|
Schneidergeselle
Der Weg zum Gesellen: Nicht jeder, der das Schneiderhandwerk erlernt, strebt nach dem Titel eines Gesellen. Jene jedoch, die ihr Können unter Beweis stellen und in die Reihen der anerkannten Handwerker aufgenommen werden wollen, dürfen in die Lehre gehen. Die Lehre erfolgt dabei wahlweise unter Anleitung eines Schneidermeisters oder durch eigenständiges Studium eines Lehrbuches. Der Lehrling hat sich selbst um die Ausbildung bei einem Schneidermeister zu kümmern. Mindestens 3 Wochen nach dem Datum, welches in der Berufslizenz unter Lehrling eingetragen ist, darf der Lehrling die Prüfung zum Gesellen ablegen. Nachdem man einen Termin zur Prüfung mit der Königlichen Schatzmeisterei gemacht hat, ist am Tag der Prüfung folgendes mitzubringen:
Misslingt die Prüfung, behält die Königliche Schatzmeisterei 3 Säcke voll Oren als Ausgleich ein. Bei einem erneutem Prüfungsversuch ist die Gebühr erneut vollständig zu zahlen. Wer die Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt hat, bekommt einen Eintrag in seine Berufslizenz, wird von der Königlichen Schatzmeisterei in die öffentlichen Berufsregister aufgenommen und darf sich Schneidergeselle nennen. Rechte und Aufgaben des Gesellen:
Einschränkungen:
|
Schneidermeister
Der Weg zum Meister: Ein Schneidergeselle, der sein Können weiter vervollkommnen möchte, kann sich mit der Meisteraufgabe zum Meister aufschwingen. Eine weitere Lehre ist hierfür nicht vorgesehen. Allein die Qualität und Vollständigkeit seiner Arbeit entscheiden über seinen Aufstieg. Es wird eine Meistergebühr bei der Königlichen Schatzmeisterei fällig. Es wird erwartet, dass der Geselle eine ausgebaute Berufsstätte oder Berufswerkstatt auf seinem Grundstück besitzt, welche von Schatzmeistereimitgliedern überprüft wird.
Der Geselle kann die Meisteraufgabe bereits jederzeit bei der Königlichen Schatzmeisterei an sich nehmen. Die Abgabe der Meisteraufgabe ist jedoch erst nach einer Frist von mindestens zwei Monaten nach bestandener Gesellenprüfung zulässig. Dem Gesellen wird eine Liste an Waren auferlegt, welche er in eigener Handarbeit anzufertigen hat. Sobald alle Waren vollständig und in einwandfreiem Zustand gefertigt wurden, sind diese an dem von der Schatzmeisterei bestimmten Ort abzugeben. Die Schatzmeisterei prüft die abgegebenen Waren gemeinsam mit einem Meister des Berufes. Die Gegenstände werden einbehalten und dienen der Bewertung. Wenn die Qualität und Vollständigkeit stimmen, erhält der Geselle seinen Meistertitel und gilt fortan als Schneidermeister. Rechte und Aufgaben des Meisters:
|
Berufsstufen:
|
Schneiderlehrling
Der Weg zum Lehrling: Wer den Weg des Schneiders beschreiten will, muss bei der Königlichen Schatzmeisterei vorstellig werden. Folgende Dinge sind mitzubringen:
Mit dem Erhalt der Berufslizenz gilt man fortan als Lehrling des Schneiderhandwerks und ist dazu ermächtigt die Lehrlingswaren eines Schneiders herzustellen. Rechte und Aufgaben des Lehrlings: Was der Lehrling darf:
+ Der Lehrling darf seinen Lebensunterhalt mit seiner Arbeit verdienen + Der Lehrling darf sein Können im Schneiderhandwerk entwickeln und festigen. + Der Lehrling darf seinen Meister, aus den oben genannten Lehrberechtigten Meistern, selbst auswählen. + Der Lehrling darf, 3 Wochen nach Erhalt des Lehrlingsstandes, die Prüfung zum Gesellen ablegen. Was der Lehrling nicht darf:
- Der Lehrling darf sich nicht als etwas anderes bezeichnen, als das er ist. - Der Lehrling ist nicht dazu befähigt Auslandsverkäufe über die Königliche Schatzmeisterei abzuwickeln. - Der Lehrling hat keinen Anrecht auf eine eigene Berufsstätte.
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Schneidergeselle
Der Weg zum Gesellen: Nicht jeder, der das Schneiderhandwerk erlernt, strebt nach dem Titel eines Gesellen. Jene jedoch, die ihr Können unter Beweis stellen und in die Reihen der anerkannten Handwerker aufgenommen werden wollen, dürfen in die Lehre gehen. Die Lehre erfolgt dabei wahlweise unter Anleitung eines Schneidermeisters oder durch eigenständiges Studium eines Lehrbuches. Der Lehrling hat sich selbst um die Ausbildung bei einem Schneidermeister zu kümmern. Mindestens 3 Wochen nach dem Datum, welches in der Berufslizenz unter Lehrling eingetragen ist, darf der Lehrling die Prüfung zum Gesellen ablegen. Nachdem man einen Termin zur Prüfung mit der Königlichen Schatzmeisterei gemacht hat, ist am Tag der Prüfung folgendes mitzubringen:
Misslingt die Prüfung, behält die Königliche Schatzmeisterei 3 Säcke voll Oren als Ausgleich ein. Bei einem erneutem Prüfungsversuch ist die Gebühr erneut vollständig zu zahlen.
Dem Gesellen ist folgendes gestattet:
|
Schneidermeister
Der Weg zum Meister: Ein Schneidergeselle, der sein Können weiter vervollkommnen möchte, kann sich mit der Meisteraufgabe, zu einem Meister aufsteigen. Eine weitere Lehre ist hierfür nicht vorgesehen. Allein die Qualität und Vollständigkeit seiner Arbeit entscheiden über seinen Aufstieg. Es wird eine Meistergebühr bei der Königlichen Schatzmeisterei fällig, welche man begleichen muss. Es wird erwartet, dass der Geselle welcher den Meister berücksichtigt, eine ausgebaute Berufsstätte oder Berufswerkstatt auf seinem Grundstück besitzt, welche von Schatzmeistereimitgliedern überprüft wird.
Der Geselle kann die Meisteraufgabe bereits jederzeit bei der Königlichen Schatzmeisterei an sich nehmen. Die Abgabe der Meisteraufgabe ist jedoch erst nach einer Frist von mindestens zwei Monaten nach bestandener Gesellenprüfung zulässig. Dem Gesellen wird eine Liste an Waren auferlegt, welche er in eigener Handarbeit anzufertigen hat. Sobald alle Waren, vollständig und in einwandfreiem Zustand gefertigt wurden, sind diese an dem von der Schatzmeisterei bestimmten Ort abzugeben und entsprechend zu melden. Die Schatzmeisterei prüft die abgegebenen Waren gemeinsam mit einem Meister des Berufes. Die Gegenstände werden einbehalten und dienen der Bewertung. Wenn die Qualität und Vollständigkeit stimmen, erhält der Geselle, wenn er alles andere vollständig hat, seinen Meistertitel und gilt fortan als Schneidermeister
Ausbildender Schneidermeister
Möchte der Meister nun selber andere Bürger lehren, so kann er sich bei der Schatzmeisterei dafür bewerben, in die Liste der ausbildenden Meister aufgenommen zu werden. Dann können auch ihm kommende Lehrlinge und Gesellen zugewiesen werden, welchen er dann seine Erfahrungen und Vorgehensweisen des Berufes lehren kann, wie es in den Vorstufen bereits beschrieben wurde. Für diese Ausbildung erhält der Meister die Berufsanzahlung, nach Bestandener Prüfung, von der Schatzmeisterei. |
((Custom-Rezepte))
Lehrling
| Leine: | Faden: | Spinnenweben: |
|---|---|---|
| Material Faden und Schleimball |
Material Weiße Wolle |
Material Faden |
Geselle
| Lederner Rossharnisch: | Bündel: |
|---|---|
| Material Leder |
Material Faden und Kaninchenfell |
Meister
| Sattel: | Schildkrötenpanzer: |
|---|---|
| Material Leder, Leine und Haken |
Material Lederkappe und Schildkröten-Hornschild |
((Weitere Informationen))
- Als Schneider ist es möglich, mit administrativer Hilfe, Banner zu erhalten, die das Standard-Layerlimit von 6 überschreiten. Dazu muss lediglich der Command für das Banner an einen Admin geschickt werden. Das Banner wird dann im Tausch gegen die benötigten Ressourcen zur Verfügung gestellt.