Baronie: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
Die Möglichkeit eine Baronie zu erhalten steht nur dem [[Freiherr]] und dem [[Ritter]] zu. Diese können, wie beim Aufstieg zum Ritter, durch gute Taten für das [[Königreich]] eine Baronie verliehen bekommen. Jedoch kann sich ein reicher [[Adliger]] auch eine Baronie mit viel Geld kaufen, wodurch der Aufstieg ebenfalls gelingt. Mit erhalten dieser Baronie steigt man sofort in den Rang des [[Baron]]s auf. | Die Möglichkeit eine Baronie zu erhalten steht nur dem [[Freiherr]] und dem [[Ritter]] zu. Diese können, wie beim Aufstieg zum Ritter, durch gute Taten für das [[Königreich]] eine Baronie verliehen bekommen. Jedoch kann sich ein reicher [[Adliger]] auch eine Baronie mit viel Geld kaufen, wodurch der Aufstieg ebenfalls gelingt. Mit erhalten dieser Baronie steigt man sofort in den Rang des [[Baron]]s auf. | ||
− | Eine Baronie kann einem als Ritter oder Freiherr verliehen werden, ebenso wie langen | + | Eine Baronie kann einem als Ritter oder Freiherr verliehen werden, ebenso wie langen Institutionsleitern diese als letzte Ehre häufig verliehen wird. Außerdem können sich diese Ränge die Baronie auch kaufen. Die Kosten hierfür betragen 128 Säcke voll Oren. Es kommen 32 Säcke voll Oren hinzu, sollte die Baronie in einer Grafschaft gebaut werden, in welcher ein Graf vorhanden ist. Einen weiteren Aufschlag von 32 Säcken voll Oren gibt es, sollte in einer anderen Grafschaft gebaut werden im Vergleich zum Freiherrenanwesen. Wenn kein Freiherrenanwesen existiert, gilt der Aufschlag somit immer. Der Graf erhält 64 Säcke voll Oren des Kaufpreises. Sollte bereits ein Freiherrenanwesen bestehen, kann dieses als Baronie benutzt werden und ein wenig ausgebaut werden. Die Kosten belaufen sich auf 128 Säcke voll Oren, wobei ein eventueller Graf einen 32 bekommt. Eine Baronie darf eine kleine Burg besitzen, wobei ein Freiherrenanwesen dies nicht darf. Alternativ kann auch eine zusätzliche Baronie errichtet werden. Ein Baron darf ein eigenes Dorf besitzen und mit Rücksprache mit dem König bereits an der Grafschaft arbeiten, sollte diese keinen Graf gehören. |
− | Es ist zu beachten, dass die Preise sich je nach Lage | + | Es ist zu beachten, dass die Preise sich je nach Lage variieren können und dies nur als grober Richtwert gilt. |
Aktuelle Version vom 4. Mai 2025, 14:51 Uhr

Baronien sind kleine Burgen innerhalb von Grafschaften, welche gegebenenfalls von einem kleinen Dorf umgeben sind. Von diesen Baronien darf es nur maximal 2 in einer Grafschaft geben, sodass es mit dem Hauptsitz der Grafschaft 3 Burgen sind.
Erhalten einer Baronie
Die Möglichkeit eine Baronie zu erhalten steht nur dem Freiherr und dem Ritter zu. Diese können, wie beim Aufstieg zum Ritter, durch gute Taten für das Königreich eine Baronie verliehen bekommen. Jedoch kann sich ein reicher Adliger auch eine Baronie mit viel Geld kaufen, wodurch der Aufstieg ebenfalls gelingt. Mit erhalten dieser Baronie steigt man sofort in den Rang des Barons auf.
Eine Baronie kann einem als Ritter oder Freiherr verliehen werden, ebenso wie langen Institutionsleitern diese als letzte Ehre häufig verliehen wird. Außerdem können sich diese Ränge die Baronie auch kaufen. Die Kosten hierfür betragen 128 Säcke voll Oren. Es kommen 32 Säcke voll Oren hinzu, sollte die Baronie in einer Grafschaft gebaut werden, in welcher ein Graf vorhanden ist. Einen weiteren Aufschlag von 32 Säcken voll Oren gibt es, sollte in einer anderen Grafschaft gebaut werden im Vergleich zum Freiherrenanwesen. Wenn kein Freiherrenanwesen existiert, gilt der Aufschlag somit immer. Der Graf erhält 64 Säcke voll Oren des Kaufpreises. Sollte bereits ein Freiherrenanwesen bestehen, kann dieses als Baronie benutzt werden und ein wenig ausgebaut werden. Die Kosten belaufen sich auf 128 Säcke voll Oren, wobei ein eventueller Graf einen 32 bekommt. Eine Baronie darf eine kleine Burg besitzen, wobei ein Freiherrenanwesen dies nicht darf. Alternativ kann auch eine zusätzliche Baronie errichtet werden. Ein Baron darf ein eigenes Dorf besitzen und mit Rücksprache mit dem König bereits an der Grafschaft arbeiten, sollte diese keinen Graf gehören.
Es ist zu beachten, dass die Preise sich je nach Lage variieren können und dies nur als grober Richtwert gilt.