Stadtwache: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Aufname kann erfolgen ab dem Rang [[Bürger/Bürgerin]]. Diese/r muss für den Dienst straffrei sein ( auch OOCliche Verwarnungen aufgrund von z.B. Diebstahl oder schlimmeren zählen hinzu ) und sollte aktiv auf dem Server spielen. Erwünscht ist eine bereits vorhandene Kampferfahrung, welche aber nicht dringend notwendig ist, da es auch Kampfunterricht geben wird.
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Eine Aufname kann erfolgen ab dem Rang [[Bürger/Bürgerin]]. Diese/r muss für den Dienst straffrei sein ( auch OOCliche Verwarnungen aufgrund von z.B. Diebstahl oder schlimmeren zählen hinzu ). Erwünscht ist eine bereits vorhandene Kampferfahrung, welche aber nicht dringend notwendig ist, da es auch Kampfunterricht geben wird.
  
 
Bewerbungen finden aussschließlich RPlich statt. Diese erfolgen vorzugsweise schriftlich und auch mündlich, aber nur mündlich ist je nach der/des Zuständigen auch möglich.
 
Bewerbungen finden aussschließlich RPlich statt. Diese erfolgen vorzugsweise schriftlich und auch mündlich, aber nur mündlich ist je nach der/des Zuständigen auch möglich.

Version vom 21. November 2022, 21:54 Uhr

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Die Stadtwache

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Geschichte der Stadtwache:

Anfangs unter dem Klerus. Spalteten sich mit der Fertigstellung des Stadtwachenkomplexes vom Klerus ab.


Aufgaben der Stadtwache:

Mitglieder der Stadtwache schützen die Bürgerinnen und Bürger in der Hauptstadt Neu-Marissburg und deren Umland, indem sie die beschlossenen Gesetze durschsetzen. Aufgaben niederrangiger Stadtwachen sind das Patrouille halten, vorrangig innerhalb der Stadt, sowie das Verhindern von Anschlägen bei Veranstaltungen, indem Wache gehalten wird.

Höherrangige Stadtwachen sind hauptsächlich für den Schutz des Adels und des Abgesandten zuständig und halten sich wachsam bei Veranstaltungen in der Nähe dieser auf.

Aufnahme in die Stadtwache:

Eine Aufname kann erfolgen ab dem Rang Bürger/Bürgerin. Diese/r muss für den Dienst straffrei sein ( auch OOCliche Verwarnungen aufgrund von z.B. Diebstahl oder schlimmeren zählen hinzu ). Erwünscht ist eine bereits vorhandene Kampferfahrung, welche aber nicht dringend notwendig ist, da es auch Kampfunterricht geben wird.

Bewerbungen finden aussschließlich RPlich statt. Diese erfolgen vorzugsweise schriftlich und auch mündlich, aber nur mündlich ist je nach der/des Zuständigen auch möglich.

Es gibt eine Anwärterzeit von mindestens 5 Tagen und maximal 2 Wochen.


Ränge der Stadtwache: