Graf/Gräfin: Unterschied zwischen den Versionen

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In seiner Grafschaft kann der Graf frei handeln, muss sich aber an König-/Kaiserliche Grundgesetze halten und größere Vorhaben als Konzept dem [[Kaiser]] über den [[Kaiserlichen Abgesandten]] vorlegen. Zudem muss ein Graf Steuern für seine [[Grafschaften|Grafschaft]] bezahlen.</br>
 
In seiner Grafschaft kann der Graf frei handeln, muss sich aber an König-/Kaiserliche Grundgesetze halten und größere Vorhaben als Konzept dem [[Kaiser]] über den [[Kaiserlichen Abgesandten]] vorlegen. Zudem muss ein Graf Steuern für seine [[Grafschaften|Grafschaft]] bezahlen.</br>
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<b>Das Erlangen einer Grafschaft</b></br>
 
<b>Das Erlangen einer Grafschaft</b></br>
Alle Mitglieder des [[Adel]]s können dem Kaiser über den Kaiserlichen Abgesandten ein [[Konzeptantrag]] für eine ausgewählte Grafschaft stellen. Sollte diese Grafschaft frei sein und das Konzept gut ausgearbeitet sein, so ist es möglich, dass der [[König]] oder der [[Kaiser]](kaiserlicher Abgesandte) der Person die Grafschaft verleiht. In gewissen Fällen können auch Patrizier solche Anträge stellen.
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Eine Grafschaft wird einem Baron verliehen, wenn dieser auch als Baron dem König treue Dienste leistet und ein gutes Konzept für die Grafschaft vorliegen kann. Vielmehr ist der Baron eine Probe zum Grafen, weshalb sich der Rang nicht erkauft werden kann. Erhält einen Sitz im Hohen Rat und kann zum König gewählt werden.

Aktuelle Version vom 2. November 2024, 22:21 Uhr

Kaiserwiki.png
Graf / Gräfin

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Der Graf besitzt eine Grafschaft und kann auch nur eine besitzen. Nach dem König repräsentiert er den 2. höchsten Rang im Adel.
In seiner Grafschaft kann der Graf frei handeln, muss sich aber an König-/Kaiserliche Grundgesetze halten und größere Vorhaben als Konzept dem Kaiser über den Kaiserlichen Abgesandten vorlegen. Zudem muss ein Graf Steuern für seine Grafschaft bezahlen.
Als Graf befindet man sich automatisch im Hohen Rat, sofern man nicht aus diesem verbannt wurde.

Das Erlangen einer Grafschaft
Eine Grafschaft wird einem Baron verliehen, wenn dieser auch als Baron dem König treue Dienste leistet und ein gutes Konzept für die Grafschaft vorliegen kann. Vielmehr ist der Baron eine Probe zum Grafen, weshalb sich der Rang nicht erkauft werden kann. Erhält einen Sitz im Hohen Rat und kann zum König gewählt werden.