Erfinder: Unterschied zwischen den Versionen

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(Berufsregister)
 
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'''<span style="font-size:120%;">Lehrberechtigte-Erfindermeister</span>'''
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! Name !! '''(('''Minecraft-Name'''))'''
 
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! Name !! ((Minecraftname))
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| <span class="Berufsregister">Adrien Carnesiel</span>|| '''(('''Schokolade02'''))'''
 
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| Herr Vagnard || '''(('''JACKMAUNDRELL'''))'''
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| <span class="Berufsregister"></span>Platzhalter|| '''(('''Platzhalter'''))'''
 
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| <span class="Berufsregister"></span>Platzhalter || '''(('''Platzhalter'''))'''
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=='''Berufsstufen'''==
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=='''Berufsstufen und Herstellbares'''==
Der Erfinder ist ein Ausbildungsberuf, welcher es dir erlaubt, äußerst komplexe Gegenstände herzustellen und verschiedene Erfindungen anzufertigen.
 
  
===<b>Lehrling</b>===
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* Trichter
 
* Trichter
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* Steinsäge
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* Redstone-Lampe
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* Antriebsschiene
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* Sensorschiene
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* Aktivierungsschiene
  
* Steinsäge
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* Fernrohr
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* Kupferleuchte
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* Kompass
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* Kolben
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* Werfer
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* Uhr
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* Tageslichtsensor
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* Mehr Auslandsverkäufe
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== '''Berufsstufen:''' ==
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* Berufsanzahlung: 8 [[Datei:Gold_block_schraeg.jpg|25px]]
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Der Weg zum Lehrling:
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Wer den Weg des Erfinder beschreiten will, muss bei der '''Königlichen Schatzmeisterei''' vorstellig werden.
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Folgende Dinge sind mitzubringen:
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* Bürgerlizenz
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* Berufsanzahlung
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Mit dem Erhalt der Berufslizenz gilt man fortan als Lehrling des Erfinderhandwerks und ist dazu ermächtigt, die Lehrlingswaren eines Bogners herzustellen.
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<div style="background-color:#2e2e2e; color:#f0f0f0; border:1px solid #666; padding:6px; margin-top:1em; font-weight:bold; border-radius:4px;">
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Rechte und Aufgaben des Lehrlings:
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* Der Lehrling darf seinen Lebensunterhalt mit seiner Arbeit verdienen.
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* Der Lehrling darf sein Können im Erfinderhandwerk entwickeln und festigen.
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* Der Lehrling darf seinen Meister aus den oben genannten Lehrberechtigten selbst auswählen.
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* Der Lehrling darf 3 Wochen nach Erhalt des Lehrlingsstandes die Prüfung zum Gesellen ablegen.
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'''Einschränkungen:'''
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* Der Lehrling darf sich nicht als etwas anderes bezeichnen, als das er ist.
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* Der Lehrling ist nicht dazu befähigt, Auslandsverkäufe über die Königliche Schatzmeisterei abzuwickeln.
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* Der Lehrling hat kein Anrecht auf eine eigene Berufsstätte.
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* Der Lehrling wird nicht in das öffentliche Berufsregister eingetragen.
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* Prüfungsgebühr: 11 [[Datei:Gold_block_schraeg.jpg|25px]]
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Der Weg zum Gesellen:
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</div>
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Nicht jeder, der das Erfinderhandwerk erlernt, strebt nach dem Titel eines Gesellen.
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Jene jedoch, die ihr Können unter Beweis stellen und in die Reihen der anerkannten Handwerker aufgenommen werden wollen, dürfen in die Lehre gehen.
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Die Lehre erfolgt dabei wahlweise unter Anleitung eines Erfindermeisters oder durch eigenständiges Studium eines Lehrbuches.
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Der Lehrling hat sich selbst um die Ausbildung bei einem Erfindermeister zu kümmern.
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Mindestens 3 Wochen nach dem Datum, welches in der Berufslizenz unter Lehrling eingetragen ist, darf der Lehrling die Prüfung zum Gesellen ablegen.
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Nachdem man einen Termin zur Prüfung mit der '''Königlichen Schatzmeisterei''' gemacht hat, ist am Tag der Prüfung folgendes mitzubringen:
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* Die Bürgerlizenz
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* Die Berufslizenz
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* Die Prüfungsgebühr
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* Genug Material, um die Lehrlingswaren mehrmals herstellen zu können.
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* Folgende Waren als Nachweis seines eigenen Könnens:
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<div style="border:1px solid #aaa; padding:8px; margin:5px 0 5px 20px; width:fit-content;">
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* 7 Trichter
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* 8 Steinsägen
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* 6 Redstone-Lampen
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* 18 Sensorschienen
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* 24 Aktivierungsschienen
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</div>
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* Die Waren werden von der Schatzmeisterei einbehalten und sollen idealerweise bereits vor dem Prüfungstermin an einem zuvor mit der Schatzmeisterei abgestimmten Ort abgegeben werden.
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'''Misslingt die Prüfung, behält die Königliche Schatzmeisterei 3 Säcke voll Oren als Ausgleich ein. Bei einem erneutem Prüfungsversuch ist die Gebühr erneut vollständig zu zahlen.'''
  
* Redstone-Lampe
+
Wer die Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt hat, bekommt einen Eintrag in seine Berufslizenz, wird von der '''Königlichen Schatzmeisterei''' in die öffentlichen Berufsregister aufgenommen und darf sich Erfindergeselle nennen.
  
* Schiene
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<div style="background-color:#2e2e2e; color:#f0f0f0; border:1px solid #666; padding:6px; margin-top:1em; font-weight:bold; border-radius:4px;">
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Rechte und Aufgaben des Gesellen:
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</div>
  
* Antriebsschiene
+
* Herstellung sämtlicher Waren seines Handwerks.
 +
* Auslandsverkäufe im Auftrag der Schatzmeisterei.
 +
* Der Geselle darf die Meisteraufgabe jederzeit abholen.
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* Der Geselle darf die Meisteraufgabe erst 2 Monate nach bestandener Gesellenprüfung abgeben.
  
* Sensorschiene
+
| style="width:0.2%; background-color:#ccc;" | 
  
* Aktivierungsschiene</br></br>
+
| style="width:32%; vertical-align:top; padding-left:15px;" |
  
===<b>Geselle</b>===
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<div style="text-align:center;">'''Erfindermeister'''</div>
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* Meistergebühr: 5 [[Datei:Gold_block_schraeg.jpg|25px]]
  
* Fernrohr
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Der Weg zum Meister:
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</div>
  
* Kompass
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Ein Erfindergeselle, der sein Können weiter vervollkommnen möchte, kann sich mit der Meisteraufgabe zum Meister aufschwingen.
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Eine weitere Lehre ist hierfür nicht vorgesehen. Allein die Qualität und Vollständigkeit seiner Arbeit entscheiden über seinen Aufstieg.
  
* Plattenspieler
+
Der Geselle kann die Meisteraufgabe jederzeit bei der '''Königlichen Schatzmeisterei''' an sich nehmen.
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Die Abgabe der Meisteraufgabe ist jedoch erst nach einer Frist von mindestens zwei Monaten nach bestandener Gesellenprüfung zulässig.
  
* Kolben
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<div style="background-color:#2e2e2e; color:#f0f0f0; border:1px solid #666; padding:6px; margin-top:1em; font-weight:bold; border-radius:4px;">
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Voraussetzungen für den Meistertitel:
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</div>
  
* Werfer
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Um den Meistertitel zu erhalten, muss der Geselle folgendes vorweisen können:
  
* Spender
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* Bürgerlizenz
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* Berufslizenz
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* Zahlung der Meistergebühr
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* Eine ausgebaute Berufsstätte oder Berufswerkstatt auf eigenem Grundstück 
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* Die vollständigen Waren der Meisteraufgabe
  
* Glocke
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Die Schatzmeisterei prüft die abgegebenen Waren gemeinsam mit einem Meister des Berufes.
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Wenn die Qualität und Vollständigkeit stimmen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Geselle seinen '''Meistertitel''' und gilt fortan als '''Erfindermeister'''.
  
===<b>Meister</b>===
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<div style="background-color:#2e2e2e; color:#f0f0f0; border:1px solid #666; padding:6px; margin-top:1em; font-weight:bold; border-radius:4px;">
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Rechte und Aufgaben des Meisters:
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</div>
  
* Uhr
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* Der Meister darf Prüfungen begleiten und Meisteraufgaben bewerten. Dafür gibt es eine Entlohnung von einem Sack voll Oren.
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* Der Meister darf im Namen seiner Zunft auftreten.
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* Der Meister darf innerhalb seiner Zunft als Zunftmeister gewählt werden.
 +
* Der Meister darf mehr Auslandsverkäufe über die Schatzmeisterei tätigen.
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* Der Meister darf einen Handwerksladen innerhalb seiner Betriebsstätte oder seines Grundstückes mit Berufswerkstatt betreiben.
  
* Tageslichtsensor
+
<hr style="margin:20px 0; border:1px solid #ccc;" />
  
* Beobachter
+
<div style="text-align:center;">'''Lehrberechtigter Erfindermeister'''</div> 
 +
Möchte der Meister nun selber Lehrlinge lehren, so kann er sich bei der Schatzmeisterei dafür bewerben, in die Liste der Lehrberechtigten Meister aufgenommen zu werden. Dann können auch ihm kommende Lehrlinge zugewiesen werden, welchen er dann seine Erfahrungen und Vorgehensweisen des Berufes lehren kann, wie es in den Vorstufen bereits beschrieben wurde. Für diese Ausbildung erhält der Meister einen Teil der Berufsanzahlung, nach Bestandener Prüfung, von der Schatzmeisterei.
  
 +
|}
  
==<b>Ablauf der Ausbildung:</b>==
+
=='''((Custom-Rezepte))'''==
  
* <b>Lehrling</b> (Prüfungsanzahlung: 7 [[Datei:Gold_block_schraeg.jpg|25px]] an den Meister. Prüfungsgebühr: 6 [[Datei:Gold_block_schraeg.jpg|25px]] an die [[Schatzmeisterei|Königliche Schatzmeisterei]])
+
<div id="Lehrling" style="font-size:150%; font-weight:bold; margin-top:20px;">
Der Lehrling des Erfinders bekommt beigebracht, wie man ein Trichter, eine Steinsäge, eine Redstone-Lampe und alle Arten von Schienen anfertigt. Im Generellen werden alle Gegenstände der Stufe des Lehrlings beigebracht. Nebenbei werden dem angehenden Lehrling Lieferaufträge gegeben, welche Materialien beinhalten, die für die Herstellung benötigt werden. Nach etwas Zeit kann sich der künftige Lehrling dann zur Lehrlingsprüfung bei der Schatzmeisterei melden. Dort muss der angehende Lehrling dann vorführen, wie man verschiedene Berufsgegenstände herstellt. Besteht er diese Prüfung, kann er alle Gegenstände des Lehrlings dieses Berufes herzustellen. Er ist nun ein vollwertiger Erfinder Lehrling.
+
Lehrling
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</div>
  
 +
Keine Custom-Rezepte
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* <b>Geselle</b> (Prüfungsanzahlung: 5 [[Datei:Gold_block_schraeg.jpg|25px]] an den Meister. Prüfungsgebühr: 4 [[Datei:Gold_block_schraeg.jpg|25px]] an die [[Schatzmeisterei|Königliche Schatzmeisterei]])
+
<div id="Geselle" style="font-size:150%; font-weight:bold; margin-top:20px;">
Hier wird dem Lehrling die Herstellung der Gegenstände des Gesellen erklärt. Dies wird die Herstellung eines Fernrohrs, eines Kompasses, eines Plattenspielers, eines Kolbens, eines Werfers, eines Spenders und einer Glocke beinhalten. Das Lehren dauert wiederum etwas Zeit. Nach dieser Zeit kann sich der Lehrling zur Gesellenprüfung anmelden. Dort wird der Lehrling wieder vorführen müssen, wie man verschiedene Berufsgegenstände des Gesellen anfertigt. Bei Bestehen kann er nun alle Gegenstände des Gesellen herzustellen. Er ist nun entsprechend ein Erfinder Geselle.
+
Geselle
 +
</div>
  
 +
{| class="wikitable" style="text-align:center;"
 +
|-
 +
! Glocke:<span id="Glocke"></span>
 +
|-
 +
| '''Material'''<br>Stock, Goldklumpen, Goldbarren
  
* <b>Meister</b>
+
|-
Als geprüfter Geselle kann sich dieser, soweit Meisterplätze frei sind, auf einen Meisterplatz bei der Schatzmeisterei bewerben.
+
| [[Datei:Glocke.png|200px]] 
Dafür bekommt er dann einen Auftrag, verschiedene Berufsitems herzustellen. Hat er die Waren geliefert, bekommt er nach jener Gebühr seinen Meisterrang.
+
|}
 +
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 +
<div id="Meister" style="font-size:150%; font-weight:bold; margin-top:20px;">
 +
Meister
 +
</div>
  
 +
Keine Custom-Rezepte
 +
-----
  
* <b>Ausbildender Meister</b>
+
=='''((Weitere Informationen))'''==
Möchte der Meister nun selber andere Bürger lehren, so kann er sich bei der Schatzmeisterei dafür bewerben, in die Liste der ausbildenden Meister aufgenommen zu werden. Dann können auch ihm kommende Lehrlinge und Gesellen zugewiesen werden, welchen er dann seine Erfahrungen und Vorgehensweisen des Berufes lehren kann, wie es oberhalb bereits beschrieben wurde. Für diese Ausbildung erhält der Meister einen Teil der Berufskosten von der Schatzmeisterei.
 

Aktuelle Version vom 31. März 2026, 19:45 Uhr

Kaiser.png
Erfinder

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Berufsregister

Erfinder-Gesellen

Name ((Minecraft-Name))
Platzhalter ((Platzhalter))
Platzhalter ((Platzhalter))
Platzhalter ((Platzhalter))

Erfinder-Meister

Name ((Minecraft-Name))
Adrien Carnesiel ((Schokolade02))
Platzhalter ((Platzhalter))
Platzhalter ((Platzhalter))

Lehrberechtigte-Erfindermeister

Name ((Minecraft-Name))
Adrien Carnesiel ((Schokolade02))
Platzhalter ((Platzhalter))
Platzhalter ((Platzhalter))

Berufsstufen und Herstellbares

Erfinderlehrling
  • Trichter
  • Steinsäge
  • Redstone-Lampe
  • Antriebsschiene
  • Sensorschiene
  • Aktivierungsschiene
Erfindergeselle
  • Fernrohr
  • Kupferleuchte
  • Kompass
  • Plattenspieler
  • Kolben
  • Werfer
  • Spender
  • Glocke
  • Uhr
  • Tageslichtsensor
  • Beobachter
  • Werker
  • Auslandsverkäufe
Erfindermeister
  • ((Geringere Abklingzeit für Berufsbezogene Custom-Items))
  • Mehr Auslandsverkäufe

(( * Custom-Rezept ))

Berufsstufen:

Erfinderlehrling
  • Berufsanzahlung: 8 Gold block schraeg.jpg

Der Weg zum Lehrling:

Wer den Weg des Erfinder beschreiten will, muss bei der Königlichen Schatzmeisterei vorstellig werden. Folgende Dinge sind mitzubringen:

  • Bürgerlizenz
  • Berufsanzahlung

Mit dem Erhalt der Berufslizenz gilt man fortan als Lehrling des Erfinderhandwerks und ist dazu ermächtigt, die Lehrlingswaren eines Bogners herzustellen.

Rechte und Aufgaben des Lehrlings:

  • Der Lehrling darf seinen Lebensunterhalt mit seiner Arbeit verdienen.
  • Der Lehrling darf sein Können im Erfinderhandwerk entwickeln und festigen.
  • Der Lehrling darf seinen Meister aus den oben genannten Lehrberechtigten selbst auswählen.
  • Der Lehrling darf 3 Wochen nach Erhalt des Lehrlingsstandes die Prüfung zum Gesellen ablegen.

Einschränkungen:

  • Der Lehrling darf sich nicht als etwas anderes bezeichnen, als das er ist.
  • Der Lehrling ist nicht dazu befähigt, Auslandsverkäufe über die Königliche Schatzmeisterei abzuwickeln.
  • Der Lehrling hat kein Anrecht auf eine eigene Berufsstätte.
  • Der Lehrling wird nicht in das öffentliche Berufsregister eingetragen.


Erfindergeselle
  • Prüfungsgebühr: 11 Gold block schraeg.jpg

Der Weg zum Gesellen:

Nicht jeder, der das Erfinderhandwerk erlernt, strebt nach dem Titel eines Gesellen.

Jene jedoch, die ihr Können unter Beweis stellen und in die Reihen der anerkannten Handwerker aufgenommen werden wollen, dürfen in die Lehre gehen. Die Lehre erfolgt dabei wahlweise unter Anleitung eines Erfindermeisters oder durch eigenständiges Studium eines Lehrbuches.

Der Lehrling hat sich selbst um die Ausbildung bei einem Erfindermeister zu kümmern.

Mindestens 3 Wochen nach dem Datum, welches in der Berufslizenz unter Lehrling eingetragen ist, darf der Lehrling die Prüfung zum Gesellen ablegen.

Nachdem man einen Termin zur Prüfung mit der Königlichen Schatzmeisterei gemacht hat, ist am Tag der Prüfung folgendes mitzubringen:

  • Die Bürgerlizenz
  • Die Berufslizenz
  • Die Prüfungsgebühr
  • Genug Material, um die Lehrlingswaren mehrmals herstellen zu können.
  • Folgende Waren als Nachweis seines eigenen Könnens:
  • 7 Trichter
  • 8 Steinsägen
  • 6 Redstone-Lampen
  • 18 Sensorschienen
  • 24 Aktivierungsschienen
  • Die Waren werden von der Schatzmeisterei einbehalten und sollen idealerweise bereits vor dem Prüfungstermin an einem zuvor mit der Schatzmeisterei abgestimmten Ort abgegeben werden.

Misslingt die Prüfung, behält die Königliche Schatzmeisterei 3 Säcke voll Oren als Ausgleich ein. Bei einem erneutem Prüfungsversuch ist die Gebühr erneut vollständig zu zahlen.

Wer die Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt hat, bekommt einen Eintrag in seine Berufslizenz, wird von der Königlichen Schatzmeisterei in die öffentlichen Berufsregister aufgenommen und darf sich Erfindergeselle nennen.

Rechte und Aufgaben des Gesellen:

  • Herstellung sämtlicher Waren seines Handwerks.
  • Auslandsverkäufe im Auftrag der Schatzmeisterei.
  • Der Geselle darf die Meisteraufgabe jederzeit abholen.
  • Der Geselle darf die Meisteraufgabe erst 2 Monate nach bestandener Gesellenprüfung abgeben.
Erfindermeister
  • Meistergebühr: 5 Gold block schraeg.jpg

Der Weg zum Meister:

Ein Erfindergeselle, der sein Können weiter vervollkommnen möchte, kann sich mit der Meisteraufgabe zum Meister aufschwingen. Eine weitere Lehre ist hierfür nicht vorgesehen. Allein die Qualität und Vollständigkeit seiner Arbeit entscheiden über seinen Aufstieg.

Der Geselle kann die Meisteraufgabe jederzeit bei der Königlichen Schatzmeisterei an sich nehmen. Die Abgabe der Meisteraufgabe ist jedoch erst nach einer Frist von mindestens zwei Monaten nach bestandener Gesellenprüfung zulässig.

Voraussetzungen für den Meistertitel:

Um den Meistertitel zu erhalten, muss der Geselle folgendes vorweisen können:

  • Bürgerlizenz
  • Berufslizenz
  • Zahlung der Meistergebühr
  • Eine ausgebaute Berufsstätte oder Berufswerkstatt auf eigenem Grundstück
  • Die vollständigen Waren der Meisteraufgabe

Die Schatzmeisterei prüft die abgegebenen Waren gemeinsam mit einem Meister des Berufes. Wenn die Qualität und Vollständigkeit stimmen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Geselle seinen Meistertitel und gilt fortan als Erfindermeister.

Rechte und Aufgaben des Meisters:

  • Der Meister darf Prüfungen begleiten und Meisteraufgaben bewerten. Dafür gibt es eine Entlohnung von einem Sack voll Oren.
  • Der Meister darf im Namen seiner Zunft auftreten.
  • Der Meister darf innerhalb seiner Zunft als Zunftmeister gewählt werden.
  • Der Meister darf mehr Auslandsverkäufe über die Schatzmeisterei tätigen.
  • Der Meister darf einen Handwerksladen innerhalb seiner Betriebsstätte oder seines Grundstückes mit Berufswerkstatt betreiben.

Lehrberechtigter Erfindermeister

Möchte der Meister nun selber Lehrlinge lehren, so kann er sich bei der Schatzmeisterei dafür bewerben, in die Liste der Lehrberechtigten Meister aufgenommen zu werden. Dann können auch ihm kommende Lehrlinge zugewiesen werden, welchen er dann seine Erfahrungen und Vorgehensweisen des Berufes lehren kann, wie es in den Vorstufen bereits beschrieben wurde. Für diese Ausbildung erhält der Meister einen Teil der Berufsanzahlung, nach Bestandener Prüfung, von der Schatzmeisterei.

((Custom-Rezepte))

Lehrling

Keine Custom-Rezepte


Geselle

Glocke:
Material
Stock, Goldklumpen, Goldbarren
Glocke.png

Meister

Keine Custom-Rezepte


((Weitere Informationen))