Grundstücksverkauf: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Es besteht die Möglichkeit sein Grundstück in Neu-Marissburg wieder an die Schatzmeisterei zu verkaufen. Dazu muss man seine Urkunde des zu verkaufenden Grundstückes vorlegen. Sollte alles stimmen, bekommt man 1/4 | + | Es besteht die Möglichkeit sein Grundstück in Neu-Marissburg wieder an die Schatzmeisterei zu verkaufen. Dazu muss man seine Urkunde des zu verkaufenden Grundstückes vorlegen. Sollte alles stimmen, bekommt man 1/4 des ausgeschriebenen Preises. Sollte man einen Keller besessen haben, wird bei diesem auch 1/4 des ausgeschriebenen Preises zurückerstattet. |
+ | Egal ob mit oder ohne Haus beträgt der Verkaufspreis 1/4 des ausgeschrieben Preises. |
Aktuelle Version vom 22. Mai 2023, 20:46 Uhr
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Grundstücksverkauf:
Es besteht die Möglichkeit sein Grundstück in Neu-Marissburg wieder an die Schatzmeisterei zu verkaufen. Dazu muss man seine Urkunde des zu verkaufenden Grundstückes vorlegen. Sollte alles stimmen, bekommt man 1/4 des ausgeschriebenen Preises. Sollte man einen Keller besessen haben, wird bei diesem auch 1/4 des ausgeschriebenen Preises zurückerstattet. Egal ob mit oder ohne Haus beträgt der Verkaufspreis 1/4 des ausgeschrieben Preises.