Erfinder: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | =='''Berufsstufen'''== | |
− | + | Der Erfinder ist ein Ausbildungsberuf, welcher es dir erlaubt, äußerst komplexe Gegenstände herzustellen und verschiedene Erfindungen anzufertigen. | |
− | Der Erfinder | ||
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* Trichter | * Trichter | ||
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* Redstone-Lampe | * Redstone-Lampe | ||
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* Antriebsschiene | * Antriebsschiene | ||
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* Sensorschiene | * Sensorschiene | ||
− | * Aktivierungsschiene | + | * Aktivierungsschiene</br></br> |
− | <b>Geselle</b> | + | ===<b>Geselle</b>=== |
* Fernrohr | * Fernrohr | ||
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+ | * Kupferleuchte | ||
* Kompass | * Kompass | ||
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* Glocke | * Glocke | ||
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* Beobachter | * Beobachter | ||
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+ | Der Lehrling des Erfinders bekommt beigebracht, wie man ein Trichter, eine Steinsäge, eine Redstone-Lampe und alle Arten von Schienen anfertigt. Im Generellen werden alle Gegenstände der Stufe des Lehrlings beigebracht. Nebenbei werden dem angehenden Lehrling Lieferaufträge gegeben, welche Materialien beinhalten, die für die Herstellung benötigt werden. Nach etwas Zeit kann sich der künftige Lehrling dann zur Lehrlingsprüfung bei der Schatzmeisterei melden. Dort muss der angehende Lehrling dann vorführen, wie man verschiedene Berufsgegenstände herstellt. Besteht er diese Prüfung, kann er alle Gegenstände des Lehrlings dieses Berufes herzustellen. Er ist nun ein vollwertiger Erfinder Lehrling. | ||
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+ | Hier wird dem Lehrling die Herstellung der Gegenstände des Gesellen erklärt. Dies wird die Herstellung eines Fernrohrs, eines Kompasses, eines Plattenspielers, eines Kolbens, eines Werfers, eines Spenders und einer Glocke beinhalten. Das Lehren dauert wiederum etwas Zeit. Nach dieser Zeit kann sich der Lehrling zur Gesellenprüfung anmelden. Dort wird der Lehrling wieder vorführen müssen, wie man verschiedene Berufsgegenstände des Gesellen anfertigt. Bei Bestehen kann er nun alle Gegenstände des Gesellen herzustellen. Er ist nun entsprechend ein Erfinder Geselle. | ||
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+ | Als geprüfter Geselle kann sich dieser, soweit Meisterplätze frei sind, auf einen Meisterplatz bei der Schatzmeisterei bewerben. | ||
+ | Dafür bekommt er dann einen Auftrag, verschiedene Berufsitems herzustellen. Hat er die Waren geliefert, bekommt er nach jener Gebühr seinen Meisterrang. | ||
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+ | * <b>Ausbildender Meister</b> | ||
+ | Möchte der Meister nun selber andere Bürger lehren, so kann er sich bei der Schatzmeisterei dafür bewerben, in die Liste der ausbildenden Meister aufgenommen zu werden. Dann können auch ihm kommende Lehrlinge und Gesellen zugewiesen werden, welchen er dann seine Erfahrungen und Vorgehensweisen des Berufes lehren kann, wie es oberhalb bereits beschrieben wurde. Für diese Ausbildung erhält der Meister einen Teil der Berufskosten von der Schatzmeisterei. |
Aktuelle Version vom 4. November 2024, 21:47 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Berufsregister
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Berufsstufen
Der Erfinder ist ein Ausbildungsberuf, welcher es dir erlaubt, äußerst komplexe Gegenstände herzustellen und verschiedene Erfindungen anzufertigen.
Lehrling
- Trichter
- Steinsäge
- Redstone-Lampe
- Antriebsschiene
- Sensorschiene
- Aktivierungsschiene
Geselle
- Fernrohr
- Kupferleuchte
- Kompass
- Plattenspieler
- Kolben
- Werfer
- Spender
- Glocke
Meister
- Uhr
- Tageslichtsensor
- Beobachter
- Werker
Ablauf der Ausbildung:
- Lehrling (Prüfungsanzahlung: 7 an den Meister. Prüfungsgebühr: 6 an die Königliche Schatzmeisterei)
Der Lehrling des Erfinders bekommt beigebracht, wie man ein Trichter, eine Steinsäge, eine Redstone-Lampe und alle Arten von Schienen anfertigt. Im Generellen werden alle Gegenstände der Stufe des Lehrlings beigebracht. Nebenbei werden dem angehenden Lehrling Lieferaufträge gegeben, welche Materialien beinhalten, die für die Herstellung benötigt werden. Nach etwas Zeit kann sich der künftige Lehrling dann zur Lehrlingsprüfung bei der Schatzmeisterei melden. Dort muss der angehende Lehrling dann vorführen, wie man verschiedene Berufsgegenstände herstellt. Besteht er diese Prüfung, kann er alle Gegenstände des Lehrlings dieses Berufes herzustellen. Er ist nun ein vollwertiger Erfinder Lehrling.
- Geselle (Prüfungsanzahlung: 5 an den Meister. Prüfungsgebühr: 4 an die Königliche Schatzmeisterei)
Hier wird dem Lehrling die Herstellung der Gegenstände des Gesellen erklärt. Dies wird die Herstellung eines Fernrohrs, eines Kompasses, eines Plattenspielers, eines Kolbens, eines Werfers, eines Spenders und einer Glocke beinhalten. Das Lehren dauert wiederum etwas Zeit. Nach dieser Zeit kann sich der Lehrling zur Gesellenprüfung anmelden. Dort wird der Lehrling wieder vorführen müssen, wie man verschiedene Berufsgegenstände des Gesellen anfertigt. Bei Bestehen kann er nun alle Gegenstände des Gesellen herzustellen. Er ist nun entsprechend ein Erfinder Geselle.
- Meister
Als geprüfter Geselle kann sich dieser, soweit Meisterplätze frei sind, auf einen Meisterplatz bei der Schatzmeisterei bewerben. Dafür bekommt er dann einen Auftrag, verschiedene Berufsitems herzustellen. Hat er die Waren geliefert, bekommt er nach jener Gebühr seinen Meisterrang.
- Ausbildender Meister
Möchte der Meister nun selber andere Bürger lehren, so kann er sich bei der Schatzmeisterei dafür bewerben, in die Liste der ausbildenden Meister aufgenommen zu werden. Dann können auch ihm kommende Lehrlinge und Gesellen zugewiesen werden, welchen er dann seine Erfahrungen und Vorgehensweisen des Berufes lehren kann, wie es oberhalb bereits beschrieben wurde. Für diese Ausbildung erhält der Meister einen Teil der Berufskosten von der Schatzmeisterei.