Klerus: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
<b>Aufnahme:</b> | <b>Aufnahme:</b> | ||
− | Die Aufnahme in den Klerus erfolgt durch eine schriftlich und mündlich oder mündliche Bewerbung. | + | -Die Aufnahme in den Klerus erfolgt durch eine schriftlich und mündlich oder mündliche Bewerbung. |
-Eine Anwärterzeit von mind. 5 Tagen und max. 2 Wochen ist vorgesehen. | -Eine Anwärterzeit von mind. 5 Tagen und max. 2 Wochen ist vorgesehen. |
Version vom 5. Juni 2021, 01:01 Uhr
Der Klerus
Aufnahme:
-Die Aufnahme in den Klerus erfolgt durch eine schriftlich und mündlich oder mündliche Bewerbung.
-Eine Anwärterzeit von mind. 5 Tagen und max. 2 Wochen ist vorgesehen.
-Besuch eines heiligen Ortes.
-Der Rang eines Bürgers.
Ränge: