Stadtwache: Unterschied zwischen den Versionen

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Berufsbürger, Straffrei, Bewerbung (schriftlich und mündlich oder mündlich) ((OOClich wegen Diebstahl nicht verwarnt worden sein, OOCliche Anweisung wenn man Geld klauen sollte nicht zu viel zu klauen))
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Eine Aufname kann erfolgen ab dem Rang [[Bürger/Bürgerin]]. Diese/r muss für den Dienst straffrei sein ( auch OOCliche Verwarnungen aufgrund von z.B. Diebstahl oder schlimmeren zählen hinzu ) und sollte aktiv auf dem Server spielen. Erwünscht ist eine bereits vorhandene Kampferfahrung, welche aber nicht dringend notwendig ist, da es auch Kampfunterricht geben wird.
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Bewerbungen erfolgen aussschließlich RPlich. Diese erfolgen vorzugsweise schriftlich und auch mündlich, aber nur mündlich ist je nach der/des Zuständigen auch möglich.
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Es gibt eine Anwärterzeit von mindestens 5 Tagen und maximal 2 Wochen.
  
Bürger, Bewerbung (schriftlich und mündlich oder mündlich) Kampferfahrung (wenn nicht dann Training) Aktivität, max. 2 Wochen mind. 5 Tage Anwärterzeit
 
  
  

Version vom 7. Oktober 2021, 13:32 Uhr

Die Stadtwache

Aufgaben:

Mitglieder der Stadtwache schützen die Bürgerinnen und Bürger in der Hauptstadt Neu-Marissburg und deren Umland, indem sie die beschlossenen Gesetze durschsetzen. Aufgaben niederrangiger Stadtwachen sind das Patrouille halten, vorrangig innerhalb der Stadt, sowie das Verhindern von Anschlägen bei Veranstaltungen, indem Wache gehalten wird.

Höherrangige Stadtwachen sind hauptsächlich für den Schutz des Adels und des Abgesandten zuständig und halten sich wachsam bei Veranstaltungen in der Nähe dieser auf.

Aufnahme:

Eine Aufname kann erfolgen ab dem Rang Bürger/Bürgerin. Diese/r muss für den Dienst straffrei sein ( auch OOCliche Verwarnungen aufgrund von z.B. Diebstahl oder schlimmeren zählen hinzu ) und sollte aktiv auf dem Server spielen. Erwünscht ist eine bereits vorhandene Kampferfahrung, welche aber nicht dringend notwendig ist, da es auch Kampfunterricht geben wird.

Bewerbungen erfolgen aussschließlich RPlich. Diese erfolgen vorzugsweise schriftlich und auch mündlich, aber nur mündlich ist je nach der/des Zuständigen auch möglich.

Es gibt eine Anwärterzeit von mindestens 5 Tagen und maximal 2 Wochen.


Ränge: