Institutionsleiter: Unterschied zwischen den Versionen

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Institutionsleiter sind die Oberhäupter der jweiligen [[Institution]], welches dort alle Aufgaben und Pflichten leiten und verwalten.
 
Institutionsleiter sind die Oberhäupter der jweiligen [[Institution]], welches dort alle Aufgaben und Pflichten leiten und verwalten.
  
Für den [[Klerus]] ist der/die [[Erzvikar/Erzvikarin]], für die [[Stadtwache]] ist der/die [[Hauptmann/Hauptfrau]] und für die [[Schatzmeisterei]] ist der/die [[]] das Oberhaupt der jeweiligen Institution.
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Für den [[Klerus]] ist der/die [[Erzvikar/Erzvikarin]], für die [[Stadtwache]] ist der/die [[Hauptmann/Hauptfrau]] und für die [[Schatzmeisterei]] ist der/die [[Münzmeister/Münzmeisterin]] das Oberhaupt der jeweiligen Institution.

Version vom 26. September 2021, 19:07 Uhr

Institutionsleiter sind die Oberhäupter der jweiligen Institution, welches dort alle Aufgaben und Pflichten leiten und verwalten.

Für den Klerus ist der/die Erzvikar/Erzvikarin, für die Stadtwache ist der/die Hauptmann/Hauptfrau und für die Schatzmeisterei ist der/die Münzmeister/Münzmeisterin das Oberhaupt der jeweiligen Institution.