Institutionsleiter: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Für den [[Klerus]] ist der/die [[Erzvikar/Erzvikarin]], für die [[Stadtwache]] ist der/die [[Hauptmann/Hauptfrau]] und für die [[Schatzmeisterei]] ist der/die [[]] das Oberhaupt der jeweiligen Institution. | + | Für den [[Klerus]] ist der/die [[Erzvikar/Erzvikarin]], für die [[Stadtwache]] ist der/die [[Hauptmann/Hauptfrau]] und für die [[Schatzmeisterei]] ist der/die [[Münzmeister/Münzmeisterin]] das Oberhaupt der jeweiligen Institution. |
Version vom 26. September 2021, 19:07 Uhr
Institutionsleiter sind die Oberhäupter der jweiligen Institution, welches dort alle Aufgaben und Pflichten leiten und verwalten.
Für den Klerus ist der/die Erzvikar/Erzvikarin, für die Stadtwache ist der/die Hauptmann/Hauptfrau und für die Schatzmeisterei ist der/die Münzmeister/Münzmeisterin das Oberhaupt der jeweiligen Institution.