Institutionsleiter: Unterschied zwischen den Versionen

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Institutionsleiter sind die Oberhäupter der jweiligen Institutionen, welches dort alle Aufgaben und Pflichten leiten und verwalten.
 
Institutionsleiter sind die Oberhäupter der jweiligen Institutionen, welches dort alle Aufgaben und Pflichten leiten und verwalten.
Für den [[Klerus]] ist der/die [[ ]], für die [[Stadtwache]] ist der/die [[]] und für die [[Schatzmeisterei]] ist der/die [[]] das Oberhaupt der jeweiligen Institution.
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Für den [[Klerus]] ist der/die [[Erzvikar/Erzvikarin]], für die [[Stadtwache]] ist der/die [[]] und für die [[Schatzmeisterei]] ist der/die [[]] das Oberhaupt der jeweiligen Institution.

Version vom 26. September 2021, 19:06 Uhr

Institutionsleiter sind die Oberhäupter der jweiligen Institutionen, welches dort alle Aufgaben und Pflichten leiten und verwalten.

Für den Klerus ist der/die Erzvikar/Erzvikarin, für die Stadtwache ist der/die [[]] und für die Schatzmeisterei ist der/die [[]] das Oberhaupt der jeweiligen Institution.