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(Berufsstufen:)
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* Zahlung der Meistergebühr
 
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* Eine ausgebaute Berufsstätte oder Berufswerkstatt auf eigenem Grundstück   
 
* Eine ausgebaute Berufsstätte oder Berufswerkstatt auf eigenem Grundstück   
* Die vollständige Meisterabgabe
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* Die vollständigen Waren der Meisteraufgabe
  
 
Die Schatzmeisterei prüft die abgegebenen Waren gemeinsam mit einem Meister des Berufes.
 
Die Schatzmeisterei prüft die abgegebenen Waren gemeinsam mit einem Meister des Berufes.

Version vom 27. März 2026, 09:13 Uhr

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Schneider

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Berufsregister

Schneider-Gesellen

Name ((Minecraft-Name))
Torphin ((Torphin_von_Riva))
Irmgard Hannah Mayenburg ((_Hotznplotz_))
Esmaeriva D'Aranas ((Esmaeriva))
Platzhalter ((Platzhalter))

Schneider-Meister

Name ((Minecraft-Name))
Lyriel Menthro ((ww9999))
Platzhalter ((Platzhalter))
Platzhalter ((Platzhalter))

Lehrberechtigte-Schneidermeister

Name ((Minecraft-Name))
Lyriel Menthro ((ww9999))
Platzhalter ((Platzhalter))
Platzhalter ((Platzhalter))

Berufsstufen und Herstellbares

Schneiderlehrling
Schneidergeselle
  • Wolfspanzer
  • Lederrüstung
  • Lederner Rossharnisch *
  • Bündel *
  • Sattel *
  • Schildkrötenpanzer *
  • ~Färben von Wolfspanzer, Lederrüstung und Lederner Rossharnisch
  • ~Schmiedevorlagen auf Lederrüstungen und Schildkrötenpanzer
  • ~Verzauberungen von Mystiker-Büchern auf Lederrüstungen und Schildkrötenpanzer
  • Auslandsverkäufe
Schneidermeister
  • Spezialisierte Gegenstände ((Custom-Items))
  • Mehr Auslandsverkäufe

(( * Custom-Rezept ))

Berufsstufen:

Schneiderlehrling
  • Berufsanzahlung: 10 Gold block schraeg.jpg

Der Weg zum Lehrling:

Wer den Weg des Schneiders beschreiten will, muss bei der Königlichen Schatzmeisterei vorstellig werden. Folgende Dinge sind mitzubringen:

  • Bürgerlizenz
  • Berufsanzahlung

Mit dem Erhalt der Berufslizenz gilt man fortan als Lehrling des Schneiderhandwerks und ist dazu ermächtigt, die Lehrlingswaren eines Schneiders herzustellen.

Rechte und Aufgaben des Lehrlings:

  • Der Lehrling darf seinen Lebensunterhalt mit seiner Arbeit verdienen.
  • Der Lehrling darf sein Können im Schneiderhandwerk entwickeln und festigen.
  • Der Lehrling darf seinen Meister aus den oben genannten Lehrberechtigten selbst auswählen.
  • Der Lehrling darf 3 Wochen nach Erhalt des Lehrlingsstandes die Prüfung zum Gesellen ablegen.

Einschränkungen:

  • Der Lehrling darf sich nicht als etwas anderes bezeichnen, als das er ist.
  • Der Lehrling ist nicht dazu befähigt, Auslandsverkäufe über die Königliche Schatzmeisterei abzuwickeln.
  • Der Lehrling hat kein Anrecht auf eine eigene Berufsstätte.
  • Der Lehrling wird nicht in das öffentliche Berufsregister eingetragen.


Schneidergeselle
  • Prüfungsgebühr: 12 Gold block schraeg.jpg

Der Weg zum Gesellen:

Nicht jeder, der das Schneiderhandwerk erlernt, strebt nach dem Titel eines Gesellen.

Jene jedoch, die ihr Können unter Beweis stellen und in die Reihen der anerkannten Handwerker aufgenommen werden wollen, dürfen in die Lehre gehen. Die Lehre erfolgt dabei wahlweise unter Anleitung eines Schneidermeisters oder durch eigenständiges Studium eines Lehrbuches.

Der Lehrling hat sich selbst um die Ausbildung bei einem Schneidermeister zu kümmern.

Mindestens 3 Wochen nach dem Datum, welches in der Berufslizenz unter Lehrling eingetragen ist, darf der Lehrling die Prüfung zum Gesellen ablegen.

Nachdem man einen Termin zur Prüfung mit der Königlichen Schatzmeisterei gemacht hat, ist am Tag der Prüfung folgendes mitzubringen:

  • Die Bürgerlizenz
  • Die Berufslizenz
  • Die Prüfungsgebühr
  • Genug Material, um die Lehrlingswaren mehrmals herstellen zu können.
  • Folgende Waren als Nachweis seines eigenen Könnens:
  • 20 weiße Banner
  • 10 gefärbte Banner
  • darunter mindestens 10 Banner mit Mustern versehen
  • 2 Leinen
  • 15 Fäden
  • 4 Spinnenweben
  • Die Waren werden von der Schatzmeisterei einbehalten und sollen idealerweise bereits vor dem Prüfungstermin an einem zuvor mit der Schatzmeisterei abgestimmten Ort abgegeben werden.

Misslingt die Prüfung, behält die Königliche Schatzmeisterei 3 Säcke voll Oren als Ausgleich ein. Bei einem erneutem Prüfungsversuch ist die Gebühr erneut vollständig zu zahlen.

Wer die Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt hat, bekommt einen Eintrag in seine Berufslizenz, wird von der Königlichen Schatzmeisterei in die öffentlichen Berufsregister aufgenommen und darf sich Schneidergeselle nennen.

Rechte und Aufgaben des Gesellen:

  • Herstellung sämtlicher Waren seines Handwerks.
  • Auslandsverkäufe im Auftrag der Schatzmeisterei.
  • Der Geselle darf die Meisteraufgabe jederzeit abholen.
  • Der Geselle darf die Meisteraufgabe erst 2 Monate nach bestandener Gesellenprüfung abgeben.
Schneidermeister
  • Meistergebühr: 5 Gold block schraeg.jpg

Der Weg zum Meister:

Ein Schneidergeselle, der sein Können weiter vervollkommnen möchte, kann sich mit der Meisteraufgabe zum Meister aufschwingen. Eine weitere Lehre ist hierfür nicht vorgesehen. Allein die Qualität und Vollständigkeit seiner Arbeit entscheiden über seinen Aufstieg.

Der Geselle kann die Meisteraufgabe jederzeit bei der Königlichen Schatzmeisterei an sich nehmen. Die Abgabe der Meisteraufgabe ist jedoch erst nach einer Frist von mindestens zwei Monaten nach bestandener Gesellenprüfung zulässig.

Voraussetzungen für den Meistertitel:

Um den Meistertitel zu erhalten, muss der Geselle folgendes vorweisen können:

  • Bürgerlizenz
  • Berufslizenz
  • Zahlung der Meistergebühr
  • Eine ausgebaute Berufsstätte oder Berufswerkstatt auf eigenem Grundstück
  • Die vollständigen Waren der Meisteraufgabe

Die Schatzmeisterei prüft die abgegebenen Waren gemeinsam mit einem Meister des Berufes. Wenn die Qualität und Vollständigkeit stimmen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Geselle seinen Meistertitel und gilt fortan als Schneidermeister.

Rechte und Aufgaben des Meisters:

  • Der Meister darf Lehrlinge ausbilden.
  • Der Meister darf Berufsstätten betreiben.
  • Der Meister darf Prüfungen begleiten.
  • Der Meister darf im Namen des Handwerks auftreten.
  • Der Meister darf Meisteraufgaben bewerten.


Berufsstufen:

Schneiderlehrling
  • Berufsanzahlung: 10 Gold block schraeg.jpg

Der Weg zum Lehrling:

Wer den Weg des Schneiders beschreiten will, muss bei der Königlichen Schatzmeisterei vorstellig werden. Folgende Dinge sind mitzubringen:

  • Bürgerlizenz
  • Berufsanzahlung

Mit dem Erhalt der Berufslizenz gilt man fortan als Lehrling des Schneiderhandwerks und ist dazu ermächtigt die Lehrlingswaren eines Schneiders herzustellen.

Rechte und Aufgaben des Lehrlings:

Was der Lehrling darf:

+ Der Lehrling darf seinen Lebensunterhalt mit seiner Arbeit verdienen

+ Der Lehrling darf sein Können im Schneiderhandwerk entwickeln und festigen.

+ Der Lehrling darf seinen Meister, aus den oben genannten Lehrberechtigten Meistern, selbst auswählen.

+ Der Lehrling darf, 3 Wochen nach Erhalt des Lehrlingsstandes, die Prüfung zum Gesellen ablegen.

Was der Lehrling nicht darf:

- Der Lehrling darf sich nicht als etwas anderes bezeichnen, als das er ist.

- Der Lehrling ist nicht dazu befähigt Auslandsverkäufe über die Königliche Schatzmeisterei abzuwickeln.

- Der Lehrling hat keinen Anrecht auf eine eigene Berufsstätte.


Schneidergeselle
  • Prüfungsgebühr: 12 Gold block schraeg.jpg

Der Weg zum Gesellen:

Nicht jeder, der das Schneiderhandwerk erlernt, strebt nach dem Titel eines Gesellen.

Jene jedoch, die ihr Können unter Beweis stellen und in die Reihen der anerkannten Handwerker aufgenommen werden wollen, dürfen in die Lehre gehen. Die Lehre erfolgt dabei wahlweise unter Anleitung eines Schneidermeisters oder durch eigenständiges Studium eines Lehrbuches.

Der Lehrling hat sich selbst um die Ausbildung bei einem Schneidermeister zu kümmern.

Mindestens 3 Wochen nach dem Datum, welches in der Berufslizenz unter Lehrling eingetragen ist, darf der Lehrling die Prüfung zum Gesellen ablegen.

Nachdem man einen Termin zur Prüfung mit der Königlichen Schatzmeisterei gemacht hat, ist am Tag der Prüfung folgendes mitzubringen:

  • Die Bürgerlizenz
  • Die Berufslizenz
  • Die Prüfungsgebühr
  • Genug Material um die Lehrlingswaren mehrmals herstellen zu können.
  • Folgende Waren als Nachweis seines eigenen Könnens, am besten vor dem Prüfungstermin an einem mit der Schatzmeisterei abgesprochenem Ort:
  • 20 weiße Banner
  • 10 gefärbte Banner
  • darunter mindestens 10 Banner mit Mustern versehen
  • 2 Leinen
  • 15 Fäden
  • 4 Spinnenweben

Misslingt die Prüfung, behält die Königliche Schatzmeisterei 3 Säcke voll Oren als Ausgleich ein. Bei einem erneutem Prüfungsversuch ist die Gebühr erneut vollständig zu zahlen.


Wer die Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt hat, bekommt einen Eintrag in seine Berufslizenz, wird von der Königlichen Schatzmeisterei in die öffentlichen Berufsregister aufgenommen und darf sich Schneidergeselle nennen.

Dem Gesellen ist folgendes gestattet:

  • Herstellung sämtlicher Waren seines Handwerks.
  • Auslandsverkäufe im Auftrag der Schatzmeisterei.


Schneidermeister
  • Meistergebühr: 5 Gold block schraeg.jpg

Der Weg zum Meister:

Ein Schneidergeselle, der sein Können weiter vervollkommnen möchte, kann sich mit der Meisteraufgabe, zu einem Meister aufsteigen. Eine weitere Lehre ist hierfür nicht vorgesehen. Allein die Qualität und Vollständigkeit seiner Arbeit entscheiden über seinen Aufstieg.

Es wird eine Meistergebühr bei der Königlichen Schatzmeisterei fällig, welche man begleichen muss. Es wird erwartet, dass der Geselle welcher den Meister berücksichtigt, eine ausgebaute Berufsstätte oder Berufswerkstatt auf seinem Grundstück besitzt, welche von Schatzmeistereimitgliedern überprüft wird.


  • Die Meisterabgabe:

Der Geselle kann die Meisteraufgabe bereits jederzeit bei der Königlichen Schatzmeisterei an sich nehmen. Die Abgabe der Meisteraufgabe ist jedoch erst nach einer Frist von mindestens zwei Monaten nach bestandener Gesellenprüfung zulässig.

Dem Gesellen wird eine Liste an Waren auferlegt, welche er in eigener Handarbeit anzufertigen hat. Sobald alle Waren, vollständig und in einwandfreiem Zustand gefertigt wurden, sind diese an dem von der Schatzmeisterei bestimmten Ort abzugeben und entsprechend zu melden.

Die Schatzmeisterei prüft die abgegebenen Waren gemeinsam mit einem Meister des Berufes. Die Gegenstände werden einbehalten und dienen der Bewertung. Wenn die Qualität und Vollständigkeit stimmen, erhält der Geselle, wenn er alles andere vollständig hat, seinen Meistertitel und gilt fortan als Schneidermeister




Ausbildender Schneidermeister

Möchte der Meister nun selber andere Bürger lehren, so kann er sich bei der Schatzmeisterei dafür bewerben, in die Liste der ausbildenden Meister aufgenommen zu werden. Dann können auch ihm kommende Lehrlinge und Gesellen zugewiesen werden, welchen er dann seine Erfahrungen und Vorgehensweisen des Berufes lehren kann, wie es in den Vorstufen bereits beschrieben wurde. Für diese Ausbildung erhält der Meister die Berufsanzahlung, nach Bestandener Prüfung, von der Schatzmeisterei.


((Custom-Rezepte))

Lehrling

Leine: Faden: Spinnenweben:
Material
Faden und Schleimball
Material
Weiße Wolle
Material
Faden
Lead.png Faden.png Cobweb.png

Geselle

Lederner Rossharnisch: Bündel:
Material
Leder
Material
Faden und Kaninchenfell
LedernerRossharnisch.png Bundle.png

Meister

Sattel: Schildkrötenpanzer:
Material
Leder, Leine und Haken
Material
Lederkappe und Schildkröten-Hornschild
Saddle.png Schildkrötenpanzer.png

((Weitere Informationen))

  • Als Schneider ist es möglich, mit administrativer Hilfe, Banner zu erhalten, die das Standard-Layerlimit von 6 überschreiten. Dazu muss lediglich der Command für das Banner an einen Admin geschickt werden. Das Banner wird dann im Tausch gegen die benötigten Ressourcen zur Verfügung gestellt.