Grundstücksverkauf: Unterschied zwischen den Versionen

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Es besteht die Möglichkeit sein Grundstück in Neu-Marissburg wieder an die Schatzmeisterei zu verkaufen. Dazu muss man seine Urkunde des zu verkaufenden Grundstückes vorlegen. Sollte alles stimmen, bekommt man 1/4 der Oren zurück die man für den Kauf des Grundstückes und evtl. des Kellers bezahlt hat.
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Es besteht die Möglichkeit sein [[Grundstück]] in [[Neu-Marissburg]] wieder an die [[Schatzmeisterei]] zu verkaufen. Dazu muss man seine Urkunde des zu verkaufenden [[Grundstück]]es vorlegen. Sollte alles stimmen, bekommt man 1/4 des ausgeschriebenen Preises. Sollte man einen Keller besessen haben, wird bei diesem auch 1/4 des ausgeschriebenen Preises zurückerstattet.
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Egal ob mit oder ohne Haus beträgt der Verkaufspreis 1/4 des ausgeschrieben Preises.

Aktuelle Version vom 10. Mai 2025, 01:35 Uhr

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Grundstücksverkauf

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Grundstücksverkauf:

Es besteht die Möglichkeit sein Grundstück in Neu-Marissburg wieder an die Schatzmeisterei zu verkaufen. Dazu muss man seine Urkunde des zu verkaufenden Grundstückes vorlegen. Sollte alles stimmen, bekommt man 1/4 des ausgeschriebenen Preises. Sollte man einen Keller besessen haben, wird bei diesem auch 1/4 des ausgeschriebenen Preises zurückerstattet. Egal ob mit oder ohne Haus beträgt der Verkaufspreis 1/4 des ausgeschrieben Preises.