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Aktuelle Version vom 2. November 2024, 22:21 Uhr
Der Graf besitzt eine Grafschaft und kann auch nur eine besitzen. Nach dem König repräsentiert er den 2. höchsten Rang im Adel.
In seiner Grafschaft kann der Graf frei handeln, muss sich aber an König-/Kaiserliche Grundgesetze halten und größere Vorhaben als Konzept dem Kaiser über den Kaiserlichen Abgesandten vorlegen. Zudem muss ein Graf Steuern für seine Grafschaft bezahlen.
Als Graf befindet man sich automatisch im Hohen Rat, sofern man nicht aus diesem verbannt wurde.
Das Erlangen einer Grafschaft
Eine Grafschaft wird einem Baron verliehen, wenn dieser auch als Baron dem König treue Dienste leistet und ein gutes Konzept für die Grafschaft vorliegen kann. Vielmehr ist der Baron eine Probe zum Grafen, weshalb sich der Rang nicht erkauft werden kann. Erhält einen Sitz im Hohen Rat und kann zum König gewählt werden.