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Aktuelle Version vom 2. November 2024, 22:07 Uhr
zurück zu Ämter
Ein Richter wird durch den Hohen Rat ernannt. Bei seiner Ernennung muss er einen Schwur ablegen. Er erhält einen Sold von 45 Oren. Ein Richter kann ebenfalls nur durch den Hohen Rat entlassen werden. Richter dürfen nur über das GvA richten. Alle Verstöße gegen das KGG müssen vom Obersten Richter gerichtet oder im Zweifel von ihm delegiert werden. Der Oberste Richter wird vom Hohen Rat ernannt. Er hält einen Sitz in diesem inne und erhält einen Sold von 55 Oren. Er gilt als oberste juristische Instanz und darf auch über Könige richten.
Richter im Amt:
- Samael Ostrem ((Marimalin))
Befugnisse des Richters:
-Rechtsprechung
-Schriftliche Erlaubnis
-Verjährung verwalten. Er darf zwar nicht verjähren lassen aber eine Aufschiebung einer Verjährung bewirken aufgrund neuer Beweislage
-den König gesetzlich beraten
-bestimmt das Strafmaß
-Gerichtstermine festlegen
-nicht befugt alleine öffentliche Gerichtsverhandlungen als nicht öffentlich zu erklären
Befugnisse des Richters auf die Stadtwache:
-Strafrechtliche Verfolgungsbefehle
-Wenn der Richter Wachen braucht, darf er diese verlangen
-Einsicht in Fälle
-Verhaftung / Freilassung
-Durchsuchungsbefehle ausstellen
-Personenschutz
-Wenn kein Henker anwesend ist, ist es dem Richter erlaubt, jemanden als Henker zu ernennen.
-Einsicht in Dokumente der Schatzmeisterei erlauben.