Kaiserlicher Abgesandte: Unterschied zwischen den Versionen
(→Derzeitiger Kaiserlicher Abgesandter von Aranea) |
(→Derzeitiger Kaiserlicher Abgesandter von Aranea) |
||
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
− | Der | + | Der Kaiser hat seinen Abgesandten nach Aranea geschickt, um seine Macht und seinen Willen zu vertreten. Der Abgesandte ist sein treuer Diener und berichtet ihm regelmäßig über die Lage im Land. Er erwartet die volle Kooperation der Institutionen und der Justiz, denn wer ihm widerspricht, widerspricht dem Kaiser selbst und riskiert den Vorwurf des Hochverrats. |
− | Er | + | Der Abgesandte steht über dem Gesetz, solange er die kaiserlichen Grundgesetze achtet. Er hat das letzte Wort in allen Angelegenheiten, denn er spricht im Namen des Kaisers. |
− | Er | + | Er kann als oberste Autorität für die Erteilung von Strafverfolgungs- und Durchsuchungsbefehlen angefragt werden. Er kann auch als Rechtssprecher fungieren, wenn kein Richter oder höherer Adliger wie der König anwesend ist. |
− | + | Er ist zudem für die Prüfung und Genehmigung aller Konzeptanträge der Bewohner Araneas zuständig, die dem Kaiser vorgelegt werden sollen. | |
− | + | Der Abgesandte arbeitet eng mit dem König zusammen und muss bei allen Entscheidungen über Neu-Marissburg konsultiert und informiert werden. Bei Entscheidungen, die das ganze Land betreffen, sollte er zumindest über größere Änderungen in Kenntnis gesetzt werden. | |
− | |||
− | |||
− | |||
− | Der | ||
− | Bei Entscheidungen | ||
=='''Derzeitiger Kaiserlicher Abgesandter von Aranea'''== | =='''Derzeitiger Kaiserlicher Abgesandter von Aranea'''== | ||
− | * | + | * Zarek von Kehlstein zu Aranea - '''(('''Land_von_Aran'''))''' |
=='''Audienz beim Kaiserlichen Abgesandten'''== | =='''Audienz beim Kaiserlichen Abgesandten'''== | ||
− | + | Wer eine Audienz beim Kaiserlichen Abgesandten wünscht, muss ihm einen schriftlichen Antrag stellen. Der Abgesandte wird nach einigen Tagen antworten und einen Termin für das Gespräch vereinbaren. | |
+ | |||
+ | Der Antrag muss die gewünschten Gesprächsthemen enthalten, die der Abgesandte genehmigen muss. Wenn das Gespräch vom vereinbarten Thema abweicht, kann der Abgesandte die Audienz jederzeit beenden. |
Aktuelle Version vom 3. Juni 2023, 19:28 Uhr
Der Kaiser hat seinen Abgesandten nach Aranea geschickt, um seine Macht und seinen Willen zu vertreten. Der Abgesandte ist sein treuer Diener und berichtet ihm regelmäßig über die Lage im Land. Er erwartet die volle Kooperation der Institutionen und der Justiz, denn wer ihm widerspricht, widerspricht dem Kaiser selbst und riskiert den Vorwurf des Hochverrats.
Der Abgesandte steht über dem Gesetz, solange er die kaiserlichen Grundgesetze achtet. Er hat das letzte Wort in allen Angelegenheiten, denn er spricht im Namen des Kaisers.
Er kann als oberste Autorität für die Erteilung von Strafverfolgungs- und Durchsuchungsbefehlen angefragt werden. Er kann auch als Rechtssprecher fungieren, wenn kein Richter oder höherer Adliger wie der König anwesend ist.
Er ist zudem für die Prüfung und Genehmigung aller Konzeptanträge der Bewohner Araneas zuständig, die dem Kaiser vorgelegt werden sollen.
Der Abgesandte arbeitet eng mit dem König zusammen und muss bei allen Entscheidungen über Neu-Marissburg konsultiert und informiert werden. Bei Entscheidungen, die das ganze Land betreffen, sollte er zumindest über größere Änderungen in Kenntnis gesetzt werden.
Derzeitiger Kaiserlicher Abgesandter von Aranea
- Zarek von Kehlstein zu Aranea - ((Land_von_Aran))
Audienz beim Kaiserlichen Abgesandten
Wer eine Audienz beim Kaiserlichen Abgesandten wünscht, muss ihm einen schriftlichen Antrag stellen. Der Abgesandte wird nach einigen Tagen antworten und einen Termin für das Gespräch vereinbaren.
Der Antrag muss die gewünschten Gesprächsthemen enthalten, die der Abgesandte genehmigen muss. Wenn das Gespräch vom vereinbarten Thema abweicht, kann der Abgesandte die Audienz jederzeit beenden.