Grundstücksverkauf: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Mai 2023, 19:28 Uhr
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Grundstücksverkauf:
Es besteht die Möglichkeit sein Grundstück in Neu-Marissburg wieder an die Schatzmeisterei zu verkaufen. Dazu muss man seine Urkunde des zu verkaufenden Grundstückes vorlegen. Sollte alles stimmen, bekommt man 1/4 der Oren zurück die man für den Kauf des Grundstückes und evtl. des Kellers bezahlt hat.