Institutionsleiter: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Für den [[Klerus]] ist der/die [[Erzvikar/Erzvikarin]], für die [[Stadtwache]] ist der/die [[Hauptmann/Hauptfrau]] und für die [[Schatzmeisterei]] ist der/die [[Münzmeister/Münzmeisterin]] das Oberhaupt der jeweiligen Institution. | Für den [[Klerus]] ist der/die [[Erzvikar/Erzvikarin]], für die [[Stadtwache]] ist der/die [[Hauptmann/Hauptfrau]] und für die [[Schatzmeisterei]] ist der/die [[Münzmeister/Münzmeisterin]] das Oberhaupt der jeweiligen Institution. | ||
+ | |||
+ | Institutionsleiter sind außerdem dazu befugt im [[Hohen Rat]] an Königswahlen abzustimmen. Adelige Institutionsleiter können sich zur Wahl des Königs stellen, müssen aber dann den Posten des Institutionsleiters abgeben. |
Aktuelle Version vom 22. November 2022, 23:03 Uhr
Institutionsleiter sind die Oberhäupter der jeweiligen Institution, welches dort alle Aufgaben und Pflichten leiten und verwalten.
Für den Klerus ist der/die Erzvikar/Erzvikarin, für die Stadtwache ist der/die Hauptmann/Hauptfrau und für die Schatzmeisterei ist der/die Münzmeister/Münzmeisterin das Oberhaupt der jeweiligen Institution.
Institutionsleiter sind außerdem dazu befugt im Hohen Rat an Königswahlen abzustimmen. Adelige Institutionsleiter können sich zur Wahl des Königs stellen, müssen aber dann den Posten des Institutionsleiters abgeben.