Graf/Gräfin: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Alle Mitglieder des [[Adel]]s können dem Kaiser ein [[Konzeptantrag]] für eine ausgewählte Grafschaft stellen. Sollte diese Grafschaft frei sein und das Konzept gut ausgearbeitet sein, so ist es möglich, dass der [[König]] oder der [[Kaiser]] der Person die Grafschaft verleiht. In gewissen Fällen können auch Patrizier solche Anträge stellen. | + | Alle Mitglieder des [[Adel]]s können dem Kaiser über den Kaiserlichen Abgesandten ein [[Konzeptantrag]] für eine ausgewählte Grafschaft stellen. Sollte diese Grafschaft frei sein und das Konzept gut ausgearbeitet sein, so ist es möglich, dass der [[König]] oder der [[Kaiser]] der Person die Grafschaft verleiht. In gewissen Fällen können auch Patrizier solche Anträge stellen. |
Version vom 25. Juni 2021, 18:55 Uhr
Der Graf besitzt eine Grafschaft und kann auch nur eine besitzen. Nach dem König repräsentiert er den 2. höchsten Rang im Adel.
In seiner Grafschaft kann der Graf frei handeln, muss sich aber an König-/Kaiserliche Grundgesetze halten und größere Vorhaben als Konzept dem Kaiser über den Kaiserlichen Abgesandten vorlegen. Zudem muss ein Graf Steuern für seine Grafschaft bezahlen.
Als Graf befindet man sich automatisch im Hohen Rat, sofern man nicht aus diesem verbannt wurde.
Das Erlangen einer Grafschaft
Alle Mitglieder des Adels können dem Kaiser über den Kaiserlichen Abgesandten ein Konzeptantrag für eine ausgewählte Grafschaft stellen. Sollte diese Grafschaft frei sein und das Konzept gut ausgearbeitet sein, so ist es möglich, dass der König oder der Kaiser der Person die Grafschaft verleiht. In gewissen Fällen können auch Patrizier solche Anträge stellen.