Berufswechsel: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 24. September 2022, 16:25 Uhr

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Berufs- und Lizenzswechsel

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Berufswechsel
Sollte man merken, dass der Beruf nicht mehr das Richtige für einen ist, so kann man sich mit einem Berufswechsel befassen. Dieser kann erst nach einer Wechselfrist nach Erlernen des entsprechenden Berufes/Berufsgrad erfolgen. Die Wechselfristen betragen:

  • Lehrling: 3 Monate
  • Geselle: 6 Monate
  • Meister: 9 Monate

Nach dieser Wechselfrist kann man sich bei der Schatzmeisterei melden und für den neuen Beruf einen Meister finden. Hierbei ist ein Aufpreis erforderlich, da es zu erhöhten Aufwand kommt. Sollte bereits bei der Lehre als Lehrling festgestellt werden, dass dieser Beruf nichts für einen ist, so kann man die Lehre abbrechen und ein Teil des Geldes wiedererhalten.


Lizenzwechsel
Die Imker-, Ziegelmacher- und Pferdezüchterlizenz kann nicht gleichzeitig gehalten werden, weshalb es manchmal einen Lizenzwechsel bedarf, um eine andere dieser 3 Lizenzen zu besitzen. Dies kann erst nach Ablauf der aktuellen Lizenz erfolgen. Sollte man die Lizenz früher zurückgeben, wird das Geld nicht erstattet. Sobald man keine von diesen 3 Lizenzen besitzt, kann man sich wieder eine aussuchen. Alle anderen Lizenzen dürfen gleichzeitig besitzt werden.